Interview zum Thema Anstellung: Unterstützung in der Praxis
Immer mehr Ärztinnen und Ärzte entscheiden sich für eine Anstellung. Und auch immer mehr Praxisinhaberinnen und -inhaber stellen eine Kollegin oder einen Kollegen an. Warum und was dabei beachtet werden muss, erläutern Niederlassungsberaterin Elisabeth Lesche und der Betriebswirtschaftliche Berater Michael Stillfried von der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg (KVBB)
Frau Lesche, warum entscheiden sich immer mehr Ärztinnen und Ärzte in ihren Praxen eine Kollegin/einen Kollegen anzustellen?
Frau Lesche: Dafür gibt es sehr unterschiedliche Gründe. Es kann das Bedürfnis nach mehr Freizeit sein oder der Wunsch nach fachlicher Unterstützung, weil die steigende Patientenzahl nicht mehr allein zu schaffen ist. Auch Pläne, das Behandlungsspektrum zu erweitern und die eigene Praxis weiterzuentwickeln spielen eine Rolle. Nicht zuletzt kann eine Anstellung aber auch zur Vorbereitung der Praxisnachfolge dienen.
Ist eine Anstellung denn immer möglich?
Frau Lesche: Grundsätzlich ja. Eine Anstellung ist an ganz unterschiedliche Vorgaben und Rahmenbedingungen geknüpft. Diese müssen individuell geprüft werden. Wir beraten dazu gern und umfangreich.
Welche betriebswirtschaftlichen Überlegungen spielen dabei eine Rolle, Herr Stillfried?
Herr Stillfried: Die Anstellung einer Ärztin oder eines Arztes ist eine Investition in den Praxisbetrieb, die sich tragen sollte. Es fallen durch die Anstellung zusätzliche Personalkosten an. Auch Mehrkosten für zusätzliche Verwaltungskapazitäten, insbesondere bei der Patientenkoordination, können entstehen. Weiterhin sind häufig Investitionen in Einrichtung, Geräte und EDV notwendig, die sich auf auch die laufenden Betriebsausgaben auswirken. Sollten die zu erwartenden Mehreinnahmen, die mit dem erweiterten Praxisbetrieb verbundenen Mehrkosten nicht abdecken, muss man dazu bereit sein –zum Beispiel bei geplanter Entlastung oder auch im Rahmen einer Praxisnachfolge.
Wie kann man sicherstellen, dass die Anstellung kein „Zuschussgeschäft“ wird?
Herr Stillfried: Zunächst sollte man wissen, wie hoch die voraussichtlichen Mehrkosten sein werden, um den notwendigen Mehrumsatz zu kennen. Damit kann man dann die erforderliche Patientensteigerung ermitteln, zum Beispiel unter Einbeziehung des Honorarbescheides. Diese Patientenzahl sollte allen Mitarbeitenden in der Praxis als Ziel bekannt sein.
Durch einen Mix aus Fixgehalt und variabler Vergütung für den anzustellenden Kollegen lässt sich gegebenenfalls die Motivation und Leistung noch steigern. So ist dieser auch an der wirtschaftlichen Entwicklung der Praxis beteiligt.
Wie können denn die entstehenden Mehrkosten für eine Anstellung berechnet werden?
Herr Stillfried: Für eine gute Mehrkostenkalkulation braucht man eine Übersicht der eigenen Praxiskosten. Eine aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung vom Steuerberater bietet dafür eine sehr gute Grundlage. Ergänzend ist natürlich das Gehalt des anzustellenden Kollegen von Bedeutung. Wenn dieses noch nicht bekannt ist, helfen Vergleichsgrößen.
Gerne unterstütze ich interessierte KVBB-Mitglieder mit einer konkreten Beratung und Berechnung.
Werden auch Anstellungen durch die KVBB gefördert?
Frau Lesche: In den vom Landesausschuss ausgewiesenen Förderregionen wird für die Anstellung ein Investitionskostenzuschuss von bis zu 30.000 Euro gewährt. Dieser ist natürlich an Bedingungen geknüpft. So muss beispielsweise die Beschäftigung mindestens fünf Jahre dauern. Zudem müssen pro Woche mindestens 30 Sprechstunden inklusive Hausbesuchszeiten bei einer Vollzeitbeschäftigung angeboten werden.
Was gilt es noch bei der Anstellung einer Ärztin/eines Arztes zu beachten?
Frau Lesche: Zuallererst muss geschaut werden, ob der jeweilige Planungsbereich für weitere Vertragsarztsitze geöffnet oder gesperrt ist. Daran orientiert sich, wie ein zusätzlicher Vertragsarzt in die Praxis mit aufgenommen werden kann. Es ist grundsätzlich in beiden Fällen möglich, nur ist die Vorgehensweise eine andere. Dazu beraten wir sehr häufig in der Niederlassungsberatung, gern auch mit den Kolleginnen von der Abrechnungsberatung, da es auch aus dieser Sicht betrachtet werden sollte. Kontaktieren Sie uns also gern, wenn Sie ein solches Vorhaben umsetzen möchten.
Herr Stillfried: Die Steuerberatung muss einbezogen werden. Bestehende Versicherungsverträge müssen womöglich angepasst werden. Dabei unterstützt der Versicherungsberater der Praxis. Für die Gestaltung des Arbeitsvertrags kann es sinnvoll sein, einen Fachanwalt hinzuzuziehen.
Frau Lesche, Herr Stillfried, vielen Dank für das Gespräch.
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