„Hygiene in der Arztpraxis. Ein Leitfaden“ neu aufgelegt

Während der Corona-Pandemie mussten viele Schutzmaßnahmen etabliert und mehrfach angepasst werden, um die Verbreitung des Virus so gut wie möglich einzudämmen. Nach über drei Jahren ist die Pandemie nun – auch „offiziell“ – vorbei. Alle verbindlichen flächendeckenden Maßnahmen wurden aufgehoben und die Hygiene in medizinischen Einrichtungen kann wieder auf das „normale Niveau runtergefahren“ werden. Dies ist ein guter Zeitpunkt, die Hygienemaßnahmenin der eigenen Praxis zu überdenken und gegebenenfalls anzupassen.
Auch wenn die Pandemie eindeutig im Vordergrund stand, gab es in den vergangenen Jahren rund um die Hygiene und den Umgang mit Medizinprodukten verschiedene rechtliche Änderungen, die auch für Arztpraxen relevant sind: Hierunter fallen beispielsweise die Impfpflicht gegen Masern, das neue EU-weite Medizinprodukterecht und neue bzw. überarbeitete Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert Koch-Institut. Diese Änderungen waren für das Kompetenzzentrum Hygiene und Medizinprodukte derKassenärztlichen Vereinigungen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung Anlass, die erstmals im Jahr 2014 veröffentlichte und im Jahr 2019 überarbeitete Broschüre „Hygiene in der Arztpraxis. Ein Leitfaden“ neu aufzulegen.
Der Hygieneleitfaden, welcher bereits als kompaktes Unterstützungsund Nachschlagewerk bundesweit in Arztpraxen etabliert und weit über diesen Kreis hinaus auf breites Interesse gestoßen ist, liegt nun als 3. Auflage in der bewährten Kapitelstruktur vor. Die erwähnten Neuerungen zu rechtlichen Grundlagen, dem Arbeitsschutz sowie zum Hygiene- und Medizinproduktemanagement wurden in die bestehenden fünf Kapitel eingearbeitet. Dabei wurden auch Themen wie Hygiene bei immunsupprimierten Patienten neu aufgenommen. Weiter informiert der Hygieneleitfaden über das digitale Prozedere zu meldepflichtigen Krankheitserregern oder zu Vorkommnissen mit Medizinprodukten bei der Übermittlung an die zuständigen Behörden.