Honorarverteilung im III. Quartal 2024

Die Berechnung der Honorarverteilung basiert auf dem am 14. Juni 2024 von der Vertreterversammlung beschlossenen Honorarverteilungsmaßstabes (HVM). Die Ermittlung des zur Verfügung stehenden Budgets der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) erfolgte auf der Grundlage der Vereinbarung zur Gesamtvergütung für das Jahr 2024 in der Fassung des 1. Nachtrages vom 20. Juni 2024 in Verbindung mit weiteren Beschlüssen des Bewertungsausschusses.

Eckdaten der Honorarverteilung III/2024

Hausärztlicher Versorgungsbereich

  • Im hausärztlichen Versorgungsbereich musste aufgrund anhaltend hoher Leistungsanforderungen wiederum eine gleichmäßige Quotierung der abgerechneten Leistungen, diesmal auf 99,269 Prozent des Orientierungspunktertes (OW) vorgenommen werden.
  • Ausgenommen hiervon ist gemäß der gesetzlichen Regelung die Fachgruppe der Kinder- und Jugendmedizin. Die Leistungen des Kapites 4 EBM werden zum vollen Orientierungswert vergütet. Der Mehrbedarf ist seitens der Krankenkassen mit zusätzlichen Mitteln in Höhe von ca. 0,8 Mio. Euro zu finanzieren.
  • Für die Vergütung der Strukturpauschale für Haus- und Kinderärzte standen auch in diesem Quartal keine Mittel zur Verfügung.
  • Auch die Honoraranforderungen für die Vergütung der förderungswürdigen Leistungen überstiegen die zur Verfügung stehenden Mittel, so dass eine Auszahlungsquote von 89,138 Prozent zum Ansatz kam.

Fachärztlicher Versorgungsbereich

  • Durchschnittlich 15 Prozent der unter die Mengensteuerung der Regelleistungsvolumen (RLV) bzw. qualifikationsgebundenen Zusatzvolumen (QZV) fallenden Leistungsmengen überschritten die festgesetzten RLV/QZV.
  • Für die Vergütung der RLV/QZV-überschreitenden Leistungsanteile kam eine Auszahlungsquote von 17,385 Prozent des OW zum Ansatz. Auch an dieser Stelle schlagen sich die anhaltend hohen Leistungsanforderungen nieder.
  • Die Auszahlungsquote für die förderungswürdigen Leistungen konnte hingegen mit 141,527 Prozent festgelegt werden.

Für die Vergütung innerhalb der MGV standen insgesamt ca. 249,1 Mio. Euro zur Verfügung. Die vorgegebene Aufteilung auf die Honorarfonds gemäß § 7 HVM ergab folgende Beträge:

Bereiche

Hausärzte

Fachärzte

Morbiditätsbedingte Gesamtvergütung

249,1 Mio. Euro

Honorarfonds Labor

18,0 Mio. Euro

Honorarfonds ärztlicher Bereitschaftsdienst/Notfall

6,8 Mio. Euro

Honorarfonds Hausarzt/Facharzt

114,0 Mio. Euro

110,3 Mio. Euro

davon: haus- und fachärztliches Vergütungsvolumen

103,9 Mio. Euro

101,8 Mio. Euro

davon: Honorarfonds Kinder- und Jugendheilkunde

10,1 Mio. Euro

 

davon: Honorarfonds genetisches Labor

 

3,5 Mio. Euro

davon: Honorarfonds PFG

 

4,9 Mio. Euro

Im Laborbereich konnte aufgrund der hohen Anforderung nur die Mindestauszahlungsquote von 89 Prozent des OW vergütet werden. Dies betrifft die laboratoriumsmedizinischen Untersuchungen der Abschnitte 32.2 und 32.3 sowie den Wirtschaftlichkeitsbonus. Zur Gewährleistung dieser Quote waren Stützungen in Höhe von voraussichtlich ca. 0,8 Mio. Euro erforderlich.

Für die humangenetischen Leistungen, die dem Honorarfonds „genetisches Labor“ zugeordnet sind, musste eine Stützung von voraussichtlich ca. 0,9 Mio. Euro aus dem fachärztlichen Budget aufgebracht werden, um die Mindestauszahlungsquote zu garantieren. Diese lag im aktuellen Quartal rechnerisch bei 71,187 Prozent des OW.

Auszahlungsquoten

Zentrale Honorarfonds

Fondshöhe

Quoten

Honorarfonds ärztlicher Bereitschaftsdienst und Notfall

6,8 Mio. Euro

100 %

Honorarfonds Labor

18,0 Mio. Euro

89 %

Hausärztliches Vergütungsvolumen

Hausärztliches Vergütungsvolumen

Quartal III/2024

114,0 Mio. Euro

Quoten

darunter:

 

 

Honorarfonds für die Kinder- und Jugendheilkunde
(inkl. vorläufiger Schätzung für den Fremdkassenzahlungsausgleich)

10,9 Mio. €

100 %

Rückstellungen/Bereinigungen

0,05 Mio. €

 

Ausgleich Zentrale Honorarfonds (Labor/Bereitschaftsdienst)

-0,3 Mio. €

 

Entnahme für den Strukturfonds

0,2 Mio. €

 

Entnahme für den Fremdkassenzahlungsausgleich (FKZ)

4,1 Mio. €

 

Vergütung für allgemeine hausärztliche Leistungen

(gem. § 10 HVM)

99,4 Mio. €

99,269, %

Leistungsbezogene Honorarfonds

0,5 Mio. €

 

Vergütung der Kostenpauschalen des Kapitels 40 EBM

0,02 Mio. €

100 %

Förderung der Weiterbehandlung akuter Behandlungsfälle

0,02 Mio. €

100 %

Vergütung der eigenerbachten Laborleistungen der Abschnitte 32.2 u.32.3 EBM sowie von Laborgemeinschaften (Anforderung über Muster 10A) abgerechnete Laborleistungen

0,5 Mio. €

89 %

 

Fachärztliches Vergütungsvolumen

Fachärztliches Vergütungsvolumen

Quartal III/2024

110,3 Mio. €

Quoten

darunter:

 

 

Honorarfonds genetisches Labor (inkl. FKZ)

3,5 Mio. €

74,187 %

Honorarfonds PFG (inkl. FKZ)

4,9 Mio. €

100 %

Rückstellungen/Bereinigungen

-0,004 Mio. €

 

Entnahme für den Strukturfonds

0,3 Mio. €

 

Entnahme für den Fremdkassenzahlungsausgleich (FKZ)

17,4 Mio. €

 

Ausgleich Zentrale Honorarfonds (Labor/Bereitschaftsdienst)

0,3 Mio. €

 

Ausgleich Honorarfonds (PFG/Humangenetik)

0,4 Mio. €

 

Leistungsbezogene Honorarfonds

8,3 Mio. €

 

Vergütung der Kostenpauschalen des Kapitels 40 EBM

1,5 Mio. €

100 %

Vergütung der Leistungen des Kapitels 19 sowie der übrigen Leistungen der Fachärzte für Pathologie und Neuropathologie

2,0 Mio. €

74,187 %

Vergütung der Leistungen der Empfängnisregelung, Sterilisation und Schwangerschaftsabbrüchen (Sonstige Hilfen) Abschnitte 1.7.5 bis 1.7.7 EBM

1,6 Mio. €

100 %

Vergütung der als Auftragsleistung durchgeführten Langzeit-EKG-Auswertungen (GOP 03241, 04241, 13253, 27323 EBM)

0,01 Mio. €

96,109 %

Haus- und Heimbesuche

(GOP 01410, 01413 und 01415 EBM)

0,4 Mio. €

98,690 %

Strukturpauschale konservative Augenheilkunde

1,5 Mio. €

64,796 %

Anästhesiologische Leistungen im Zusammenhang mit vertragszahnärztlicher Behandlung von Patienten mit eingeschränkter Kooperationsfähigkeit

0,001 Mio. €

100 %

Ärztlich angeordnete Hilfeleistungen von Praxismitarbeitern

(Abschnitt 38.2 EBM)

0,01 Mio. €

100 %

Förderung der Weiterbehandlung akuter Behandlungsfälle

0,003 Mio. €

100 %

Vergütung der eigenerbachten Laborleistungen der Abschnitte 32.2 u. 32.3 EBM sowie von Laborgemeinschaften (Anforderung über Muster 10A) abgerechnete Laborleistungen

0,7 Mio. €

89 %

Vergütung der Laborgrundpauschalen (GOP 12210 und 12220 EBM)

0,6 Mio. €

100 %

Arztgruppenbezogene Honorarfonds

3,3 Mio. €

 

Sonstige Leistungen von Fachärzten für Strahlentherapie

0,05 Mio. €

74,187 %

Sonstige Leistungen von Fachärzten für Laboratoriumsmedizin und von Fachwissenschaftlern

0,1 Mio. €

77,181 %

Sonstige Leistungen von Fachärzten für innere Medizin mit Schwerpunkt Nephrologie sowie entsprechender Institute bzw. Ärzten mit nephrologischem Schwerpunkt

0,2 Mio. €

74,187 %

Sonstige MGV-Leistungen von ausschließlich psychotherapeutisch tätigen Vertragsärzten und Vertragstherapeuten

2,3 Mio. €

78,911 %

Sonstige Vertragsärzte im fachärztlichen Bereich

(Leistungen von Fachärzten für Humangenetik, Biochemie oder Klinische Pharmakologie und Toxikologie und der Vertragsärzte, für die kein RLV gem. § 10 HVM gebildet wird)

0,1 Mio. €

84,626 %

Sonstige MGV-Leistungen von Fachärzten für Kinder- und Jugendpsychitrie und -psychotherapie

0,5 Mio. €

88,849 %

RLV-/QZV-Leistungen zzgl. Vergütung für Überschreitungsleistungen

71,7 Mio. €

 

 

Außerhalb der MGV bzw. für Sonderverträge wurden Leistungen im Umfang von ca. 111,6 Mio. Euro vergütet.

GKV-Leistungen außerhalb der MGV / Sonderverträge

Quartal III/2024

Gesamt

Leistungen des ambulanten Operierens

11,7 Mio. €

Präventionsleistungen

13,4 Mio. €

Hautkrebsscreening

2,0 Mio. €

Wegepauschalen

0,6 Mio. €

Antrags- und genehmigungspflichtige psychotherapeutische Leistungen/ Probatorik sowie psychotherapeutische Sprechstunde und Akutbehandlung bzw. neuropsychologischen Therapie

19,6 Mio. €

Nephrologische Leistungen (Kapitel 13.3.6 EBM)

2,8 Mio. €

Dialysesachkosten

15,6 Mio. €

Zuschläge zur PFG

1,2 Mio. €

Medikationsplan (§ 29a BMV-Ä)

1,6 Mio. €

DMP

12,8 Mio. €

Mammographie-Screening

2,2 Mio. €

Hausarztzentrierte Versorgung

0,3 Mio. €

Onkologievereinbarung

2,0 Mio. €

Sozialpsychiatrievereinbarung

1,2 Mio. €

Schutzimpfungen

2,7 Mio. €

TSVG-Leistungen

8,5 Mio. €

Laborleistungen

0,2 Mio. €

Notfalldatenmanagement

1,6 Mio. €

Strahlentherapie

4,0 Mio. €

Kinder- und Jugendpsychiatrie

1,2 Mio. €

Kohärenztomographie

1,4 Mio. €

Kooperations- und Koordinationsleistungen Kap. 37 EBM

1,2 Mio.€

Weitere Leistungen außerhalb der MGV/Sonderverträge

4,3Mio. €

Versichertenentwicklung

Versichertenentwicklung 3/2024 zu 3/2023

Im Vergleich zum vergangenen Jahr schwächt sich der Aufwärtstrend bei der Anzahl der gesetzlich Versicherten im Land Brandenburg ab. Nur bei den Betriebskrankenkassen und den Ersatzkassem ist im Vergleich zum Vorjahresquartal ein Anstieg der Mitgliederzahlen zu verzeichnen.