Verträge Qualitätssicherung

Hautkrebsvorsorgeverträge für Versicherte unter 35 Jahren ab jetzt mit Teilnahmeerklärung

Die Hautkrebsvorsorgeverträge für Versicherte unter 35 Jahren werden zum Jahresbeginn 2025 auf die Rechtsgrundlage des § 140a SGB V gestellt.

Dies bedingt, dass für alle Versicherten zukünftig eine Teilnahmeerklärung vonnöten ist (hier zu finden). Dazu lässt der Gesetzgeber leider keine Alternative zu. Die KVBB hat den zur Anpassung eingeräumten zeitlichen Spielraum vollständig ausgenutzt und konnte erreichen, dass eine einmal abgegebene Teilnahmeerklärung bis zum Erreichen der Altersgrenze gilt, sodass nicht für jede erneute Untersuchung eine neue Teilnahmeerklärung erforderlich wird (sofern der Versicherte nicht kündigt oder den behandelnden Vertragsarzt wechselt).

Nach überraschend langwierigen und intensiven Verhandlungen bietet sich nun das folgende Bild:

BARMER:

Für Versicherte zwischen 18 und 34 Jahren können Hautärzte die Vorsorgeuntersuchung anbieten, wenn sie zuvor gegenüber der KVBB die Teilnahme angezeigt haben.

Die Teilnahmeerklärung des Versicherten wird innerhalb von 10 Tagen im Original an die BARMER versandt. Die Vergütung beträgt im Jahr 2025 31,36 € (SNR 94100) und wird in den Folgejahren entsprechend der Entwicklung des Orientierungswertes angehoben.

KNAPPSCHAFT:

Für die Hautärzte ist eine Teilnahmeerklärung erforderlich, das Formular finden Sie auf der Homepage der KVBB. Versicherte der KNAPPSCHAFT können ohne Mindestalter an der Vereinbarung teilnehmen.

Die Teilnahmeerklärung des Versicherten verbleibt in den Patientenunterlagen und muss nicht an die Krankenkasse gesandt werden. Die Vergütung beträgt 33,00 (SNR 94100), solange das Hautkrebsscreening für Versicherte über 35 Jahren lt. EBM geringer vergütet wird. Sobald die Vergütung der GOP 01745 EBM die vereinbarte Vergütung übersteigt, kommt automatisch die höhere Vergütung zum Tragen.

Techniker Krankenkasse (TK):

Mit der Neufassung des TK-Vertrages steht neben den Hautärzten auch den Hausärzten die Teilnahme am Vertrag offen.

Die TK hat außerdem das Mindestalter der Versicherten von 20 auf 15 Jahre abgesenkt. Die Versicherten-Teilnahmeerklärung ist in den Patientenunterlagen aufzubewahren.

Im Jahr 2025 beträgt die Vergütung 31,36 € (SNR 94100); diese wird in den Folgejahren entsprechend der Entwicklung des Orientierungswertes angehoben.

HEK:

Die HEK ermöglicht ab 2025 neben den Hautärzten auch den Hausärzten eine Hautkrebsvorsorge bei Versicherten unter 35 Jahren. Die Mindestaltersgrenze der Versicherten wird auf 15 Jahre abgesenkt. Deren Teilnahmeerklärung wird in den Patientenunterlagen aufbewahrt.

Die Vergütung beträgt 32,00 (SNR 94100), solange das Hautkrebsscreening für Versicherte über 35 Jahren lt. EBM geringer vergütet wird. Sobald die Vergütung der GOP 01745 EBM die vereinbarte Vergütung übersteigt, kommt automatisch die höhere Vergütung zum Tragen.

IKK Brandenburg und Berlin:

Am Vertrag mit der IKK können auch weiterhin sowohl Haut- als auch Hausärzte teilnehmen. Für die Versicherten gilt kein Mindestalter. Die Versicherten-Teilnahmeerklärung ist innerhalb von 10 Tagen an die IKK zu übersenden. Als einzige Krankenkasse war die IKK bereit, den Aufwand des Teilnahmeverfahrens separat zu vergüten: 10,00 € (SNR 94102).

Die Vergütung beträgt im Jahr 2025 31,36 € (SNR 94100) und wird in den Folgejahren ebenfalls entsprechend der Entwicklung des Orientierungswertes angehoben.

Der BKK Landesverband Mitte hat den Hautkrebsvorsorgevertrag zum Jahresende gekündigt. Über eine Anschlussvereinbarung wird noch verhandelt.

Für alle Verträge gilt:

Der Untersuchungsumfang ist analog zur Regelversorgung der über 35-Jährigen ausgestaltet.

Eine erneute Früherkennungsuntersuchung ist jeweils nach Ablauf des auf die voran­gegangene Untersuchung folgenden Kalenderjahres möglich.

Asylbewerber mit Behandlungsschein und Asylbewerber, bei denen auf der eGK bei „Besondere Personengruppe“ die Ziffer 9 gespeichert ist, können nicht am Vertrag teilnehmen.

Das Wichtigste auf einen Blick:

 

Fachgruppe

Versicherte bis 34 Jahre

Vergütung

BARMER

Hautarzt

ab 18 Jahre

31,36 € (OW-Anpassung)

KNAPPSCHAFT

Hautarzt

kein Mindestalter

33,00 € (bis EBM höher ist)

TK

Hautarzt,

Hausarzt (2025)

ab 15 Jahre

(2024: ab 20 Jahre)

31,36 € (OW-Anpassung)

HEK

Hautarzt,

Hausarzt (2025)

ab 15 Jahre

(2024: ab 18 Jahre)

32,00 € (bis EBM höher ist)

IKK BB

Hautarzt,

Hausarzt

kein Mindestalter

31,36 € (OW-Anpassung)

10,00 € Einschreibung

 

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