Hausarztvermittlungsfall: So rechnen Sie richtig ab
Hausärzt sowie Kinder- und Jugendärzte erhalten 15 Euro, wenn sie einen dringenden Termin bei einem Facharzt – dies kann auch ein Kinder- und Jugendmediziner mit einem fachärztlichen Schwerpunkt (EBM-Abschnitt 4.4 oder 4.5) sein – oder bei einem Psychotherapeuten vereinbaren.
Fachärzte und Psychotherapeuten, die den Termin bereitstellen, erhalten alle Untersuchungen und Behandlungen in dem Quartal bei einer Patientin oder einem Patienten (Arztgruppenfall) extrabudgetär und damit in voller Höhe vergütet. Sie bekommen außerdem – wie beim TSS-Fall – einen extrabudgetären Zuschlag von 100, 80 oder 40 Prozent zur Grund- oder Konsiliarpauschale beziehungsweise der Versichertenpauschale bei fachärztlich tätigen Kinder- und Jugendmedizinern: je eher der Termin stattfindet, desto höher der Zuschlag.
Abrechnung durch den Hausarzt
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GOP 03008 bzw. GOP 04008 für den Zuschlag von 15 Euro zur Versichertenpauschale angeben.
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BSNR der Facharztpraxis, bei der ein Termin vereinbart wurde, angeben. Hierfür gibt es ein Feld „BSNR des vermittelten Facharztes“ im PVS (Feldkennung 5003)
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Medizinische Begründung angeben, wenn der vermittelte Termin am 24. Tag oder später (max. bis zum 35. Tag) nach Feststellung der Behandlungsnotwendigkeit liegt (Feldkennung 5009 „freier Begründungstext“)
Hausärzte können den Zuschlag mehrfach im Behandlungsfall abrechnen, wenn ein Patient bei unterschiedlichen Fachärzten dringend einen Termin benötigt. Der Facharzt, der den Termin bereitstellt, darf nicht in derselben Berufsausübungsgemeinschaft oder demselben MVZ tätig sein wie der Hausarzt.
Der Zuschlag ist nicht berechnungsfähig, wenn der vermittelte Patient bei demselben Facharzt im laufenden Quartal bereits behandelt wurde.
Abrechnung durch den Facharzt
- Überweisungsschein im Praxisverwaltungssystem (PVS) anlegen und unter „Vermittlungsart“ als „HA-Vermittlungsfall“ kennzeichnen (Feldkennung 4103). Es empfiehlt sich, schon bei der Terminvereinbarung zu notieren, dass es sich um einen HA-Vermittlungsfall handelt und wann die Feststellung der Behandlungsnotwendigkeit war. Angabe zum Tag der Terminvermittlung in der Feldkennung 4115 hinterlegen. (Der Tag nach der Terminvermittlung durch den Hausarzt gilt als erster Zähltag.)
- GOP für Zuschlag angeben, entsprechend wie bei der Terminvermittlung durch die Terminservicestelle (TSS), GOP „Zuschlag TSS-Terminvermittlung oder Hausarztvermittlungsfall“ entsprechend der Fachrichtung.
- GOP mit B, C oder D kennzeichnen – je nachdem, welcher Zuschlag gewährt wird:
B: Zuschlag 100 Prozent (Termin spätestens am 4. Kalendertag)
C: Zuschlag 80 Prozent (Termin spätestens am 14. Kalendertag)
D: Zuschlag 40 Prozent (Termin spätestens am 35. Kalendertag)
Den Rest übernimmt das PVS. Es ersetzt die angegebene GOP automatisch und nachvollziehbar für die Praxis durch die altersklassenspezifische GOP für den Zuschlag zu der Grund- oder Konsiliarpauschale der entsprechenden Fachrichtung.