Verordnungen

Grippeimpfstoffe Saison 2024/2025

Eine Information der AOK Nordost

Zur Gewährleistung einer reibungslosen Versorgung mit Grippeimpfstoffen sind, wie in den Vorjahren auch, als Maßnahmen die Bedarfsplanung sowie die Vorbestellung/Verordnung der Grippeimpfstoffe vorgesehen.

Die pharmazeutischen Hersteller haben uns auf Anfrage über die voraussichtlichen Preise ihrer Grippeimpfstoffe informiert:

Handelsname Grippeimpfstoff zugelassen ab einem Alter von Applikationsweg GKV-Belastungspreis pro Dosis
Influvac Tetra 10er
(Viatris)
6 Monaten i.m., tief s.c. 13,17 Euro
Xanaflu Tetra 10er
(Viatris)
6 Monaten i.m., tief s.c. 13,17 Euro
Flucelvax Tetra 10er
(Seqirus)
2 Jahren i.m. 13,18 Euro
Vaxigrip Tetra 20er
(Sanofi)
6 Monaten

i.m., tief s.c.

13,77 Euro
Vaxigrip Tetra 10er
(Sanofi)
6 Monaten i.m., tief s.c. 13,81 Euro
Influsplit Tetra 10er
(GSK)
6 Monaten i.m. 13,81 Euro
Fluad Tetra 10er
(Seqirus)
50 Jahren i.m. 25,09 Euro
Fluenz Tetra 1er
(AstraZeneca)*
2-17 Jahren nasal 26,39 Euro
Efluelda 10er
(Sanofi)
60 Jahren i.m., s.c. 43,50 Euro

*Die bei der Anwendung entstehenden Mehrkosten können im medizinisch begündeten Einzelfall gemäß SI-RL gerechtfertigt sein (z. B. Spritzenphobie, Gerinnungsstörungen)

Stand: 14.12.2023, Quelle: Angabe der Hersteller

An dem Prozedere der Grippeimpfstoffbestellung ändert sich soweit nichts. Nachfolgende Hinweise sind zu beachten:

  • Die Vorbestellung der Grippeimpfstoffe erfolgt bei einer Apotheke Ihrer Wahl bis Ende Februar 2024.
  • Bitte berücksichtigen Sie Veränderungen Ihrer Praxis und passen Sie Ihre Vorbestellung ggf. entsprechend an, z. B. können auch Apotheken die Grippeimpfung anbieten.
  • Die Verordnung erfolgt im Sprechstundenbedarf (SSB) auf einem Muster 16-Formular zu Lasten der AOK Nordost, Markierungsfelder 8 (Impfstoff) und 9 (Sprechstundenbedarf) ankreuzen.
  • Die Verordnung erfolgt produktbezogen unter Berücksichtigung des Wirtschaftlichkeitsgebots mit der Angabe der voraussichtlich benötigten Impfdosen.
  • Bitte verordnen Sie maximal 70 Impfdosen je Verordnungszeile und maximal 210 Impfdosen je Verordnungsblatt.
  • Bitte vermerken Sie auf dem Rezept „Verordnung gültig bis 30.04.2025“, dies dient der Apothekenabrechnung.

Darüber hinaus möchten wir darauf hinweisen, dass Personen ab 60 Jahren nur noch Anspruch auf eine Schutzimpfung mit dem Hochdosis-Influenza-Impfstoff haben. Ein Ausweichen auf einen anderen quadrivalenten Influenza-Impfstoff ist gemäß Schutzimpfungs-Richtlinie Anlage 3 nur bei Lieferengpässen (Meldung durch das Paul-Ehrlich-Institut) zulässig.