EBM-Ziffern für Long COVID
Seit Jahresanfang gibt es fünf neue Leistungen, die Vertragsärztinnen und -ärzte für die Behandlung Betroffener abrechnen können
Für die Versorgung von Menschen mit Long COVID oder einem Verdacht auf Long COVID können beteiligte Ärztinnen und Ärzte jetzt fünf neue Leistungen nach EBM abrechnen.
Dafür wurde zum 1. Januar ein neuer Abschnitt 37.8 in den EBM aufgenommen, der fünf Gebührenordnungspositionen (GOP) enthält. Neu sind unter anderem ein Basis-Assessment und eine Fallbesprechung. Alle Leistungen werden zunächst extrabudgetär vergütet. Das hatten Kassenärztliche Bundesvereinigung und GKV-Spitzenverband am 11. Dezember 2024 im Bewertungsausschuss beschlossen.
Hintergrund ist die Long-COVID-Richtlinie (LongCOV-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses, die seit Anfang Mai 2024 in Kraft ist. Sie regelt, wie Betroffene mit Verdacht auf Long COVID und Erkrankungen, die eine ähnliche Ursache oder Krankheitsausprägung aufweisen, berufsgruppenübergreifend, koordiniert und strukturiert versorgt werden.
Die neuen Leistungen im Überblick
Basis-Assessment durch den koordinierenden Vertragsarzt: GOP 37800 (164 Punkte/20,33 Euro)
Gemäß LongCOV-RL ist in der Regel der Hausarzt der erste Ansprechpartner für die Patienten. Dieser kann die Rolle des koordinierenden Arztes übernehmen und die weiteren Schritte unter anderem mit Fachärzten abstimmen.
Zu den Aufgaben des koordinierenden Arztes gehört ein Basis-Assessment mit ausführlicher, strukturierter Anamnese und ausführlicher körperlicher Untersuchung mit Erfassung des neurologischen, des funktionellen und des Ernährungsstatus.
Die GOP kann einmal im Krankheitsfall berechnet werden.
Zuschlag zur GOP 37800: GOP 37801 (128 Punkte/15,86 Euro)
Für schwere Fälle erhalten Ärzte einen Zuschlag zum Basis-Assessment.
Zu „schweren Fällen“ zählen beispielsweise Betroffene mit Post-COVID (ICD-10-Kodes U09.9! Post-COVID-Zustand nicht näher bezeichnet) und einer schweren Funktionseinschränkung (ICD-10-Kodes: U50.4- Schwere motorische Funktionseinschränkung). Auch Patienten mit Verdacht auf ein Chronisches Fatigue-Syndrom (ICD-10-Kodes: G93.3 V) und einer seit mindestens vier Wochen bestehenden Arbeitsunfähigkeit aufgrund dieser Erkrankung fallen darunter.
Die GOP 37801 kann bis zu zweimal im Krankheitsfall abgerechnet werden.
Zuschlag zur Versicherten- oder Grundpauschale für den koordinierenden Vertragsarzt: GOP 37802 (141 Punkte/17,47 Euro)
Koordinierende Ärzte erhalten außerdem einen Zuschlag zur Versicherten- oder Grundpauschale, wenn der Patient in dem Quartal durch mindestens einen weiteren Vertragsarzt einer anderen Fachrichtung behandelt wird und die obligaten Leistungsinhalte erfüllt sind.
Die GOP ist einmal im Behandlungsfall berechnungsfähig.
Fallbesprechung: GOP 37804 (86 Punkte/10,66 Euro)
Für die Teilnahme an patientenbezogenen Fallbesprechungen können Ärzte, die an der Versorgung eines Patienten beteiligt sind, die GOP 37804 abrechnen.
Sie ist bis zu fünfmal im Krankheitsfall berechnungsfähig.
Die Besprechung kann in Präsenz, per Video oder Telefon stattfinden.
Pauschale für die spezialisierte ambulante Versorgung: GOP 37806 (219 Punkte/27,14 Euro)
Koordinierende Ärzte können Patienten zur differentialdiagnostischen Abklärung an eine Hochschulambulanz (nach § 117b SGB V) oder eine spezialisierte vertragsärztliche Praxis überweisen. Die Ärzte dort können einmal im Behandlungsfall (höchstens zweimal im Jahr) die GOP 37806 abrechnen.
Die Einrichtungen müssen besondere Kriterien der LongCOV-RL erfüllen. Dazu gehört, dass sie eine neurologische, kardiologische und pneumologische Versorgung gewährleisten und an klinischer Forschung zu den in der LongCOV-RL genannten Erkrankungen beteiligt sind.
BMG-Initiative Long COVID
Umfangreiche Informationen rund um Long COVID gibt es auf der Website der Initiative Long COVID des Bundesgesundheitsministeriums (BMG). Das Angebot richtet sich sowohl an die breite Öffentlichkeit als auch an Fachleute. Ärztinnen und Ärzte finden beispielsweise Wissenswertes rund um Behandlungsmöglichkeiten, regionale Behandlungsangebote oder aktuelle Forschungsschwerpunkte.
Ein thematischer Schwerpunkt der Initiative ist Long COVID bei Kindern und Jugendlichen: www.bmg-longcovid.de/kinder-und-jugendliche. In einer digitalen Toolbox finden Ärztinnen und Ärzte dazu verschiedene Infomaterialien, die sie kostenfrei herunterladen oder bestellen können.