Abrechnung

DiGA „Kranus Lutera“

App bei Blasenentleerungsstörungen kann jetzt nach EBM abgerechnet werden

Hausärzte, Internisten ohne Schwerpunkt, Nephrologen, Neurologen und Urologen können seit 1. Juli die Verlaufskontrolle und Auswertung der digitalen Gesundheitsanwendung (DiGA) „Kranus Lutera“ berechnen.

Die neue Gebührenordnungsposition (GOP) 01478 ist mit 64 Punkten (7,64 Euro) bewertet und kann einmal im Krankheitsfall abgerechnet werden. „Kranus Lutera“ richtet sich an Männer mit Blasenentleerungsstörungen.