Verordnungen
Impfungen- das Wichtigste auf einen Blick
- Alle Ärzte können impfen!
- Impfstoffe gemäß Schutzimpfungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (im Sinne einer Primärprävention) werden auf Muster 16 wie Sprechstundenbedarf („8“ und „9“) ohne Namensnennung zu Lasten der AOK Nordost für alle GKV-Patienten rezeptiert.
- Impfstoffkosten fließen nicht in das Verordnungsvolumen der Praxis ein
- Erst mit Beginn der vertragsärztlichen Tätigkeit wie Sprechstundenbedarf verordnen und beschaffen.
- Jede Impfung zählt! (Wenn eine Impfserie begonnen, aber nicht vollendet wurde)
- Das Abrechnen von kombinierten Impfungen zu Lasten der GKV kann nur erfolgen, wenn alle Einzelkomponenten Kassenleistung sind.
- GKV übernimmt Kosten für Schutzimpfung bei beruflicher Indikation gemäß Schutzimpfungsrichtlinie; die ausgeübte Tätigkeit muss dort genannt sein
- Reiseimpfungen- grundsätzlich privat!
Ausnahmen: Berufsbedingte Auslandsreisen (nach SI-RL wie SSB) oder gemäß Satzungsimpfvereinbarung mit AOK Nordost und Barmer à CAVE: Patientenrezept und abweichende Abrechnungsnummern (Kein Bezug wie SSB) - Die postexpositionelle Gabe von Impfstoffen, Sera und Chemotherapeutika ist nicht Gegenstand der Schutzimpfungs-RL