Verträge Qualitätssicherung

Vertragsbeendigungen zum 31. Dezember 2024

Die Arbeitsgemeinschaft der Verbände der Krankenkassen hat die Anwendbarkeit des Strukturvertrages Diabetes, die zuletzt noch für die Betreuung von Gestationsdiabetikerinnen zum Tragen kam, zum 31. Dezember 2024 für beendet erklärt.

Die folgenden SNRn sind damit ab 1. Januar 2025 nicht mehr verwendungsfähig: 96040 bis 96042, 96057 und 96058, 96061, 96062, 96070, 96071, 96073, 96075 und 96076.

Über eine Anschlussvereinbarung wird bereits verhandelt.

Der BKK Landesverband Mitte hat den Vertrag über die Durchführung eines ergänzenden Hautkrebsvorsorge-Verfahrens zum Jahresende gekündigt. Auch hier ist die KVBB zum Abschluss einer Anschlussvereinbarung in Gesprächen mit dem BKK Landesverband Mitte.

Für BKK-Versicherte ist ab 1. Januar 2025 die SNR 94100 zunächst nicht mehr abrechnungsfähig.

Der Vertrag zur Förderung ambulanter Hernienoperationen mit der IKK Brandenburg und Berlin wird wegen der Möglichkeit der Abrechnung von Hernienoperationen über Hybrid-DRG zum 31. Dezember 2024 beendet.

Somit ist die SNR 93440 nicht mehr abrechnungsfähig. Der Zusatzpunktwert zu den entsprechenden Leistungen aus Kapitel 31 EBM (Kennzeichnung „T“) entfällt damit ebenfalls.