Allgemein

Einsatz im Bereitschaftsdienst

Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung können wieder Teilnahmegenehmigung erhalten

Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung können ab sofort wieder die Teilnahmegenehmigung für den ärztlichen Bereitschaftsdienst in Brandenburg erhalten und damit Dienste für die weiterbildende Praxis übernehmen.

Voraussetzung ist, dass sie das vierte Weiterbildungsjahr erreicht haben. Können sie die Zusatzbezeichnung „Notfallmedizin“ der Landesärztekammer Brandenburg nachweisen, genügt auch das dritte Weiterbildungsjahr. Das hat der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg (KVBB) beschlossen.

Die Teilnahmegenehmigungen werden zeitlich befristet auf den jeweiligen Anstellungszeitraum erteilt. Die Möglichkeit zur Dienstdurchführung ist auf die weiterbildende Praxis beschränkt.

Bei Interesse stellen Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung einen Antrag zur Teilnahme am Bereitschaftsdienst bei der KVBB. Das Antragsformular finden Sie hier.

Hintergrund

Brandenburger Vertragsärztinnen und -ärzte können Bereitschaftsdienste nur durch ihre angestellten Weiterbildungsassistentinnen und -assistenten durchführen lassen, wenn diese über die entsprechende Teilnahmegenehmigung verfügen. Das regelt die Bereitschaftsdienstordnung der KVBB.

Nach dem Urteil des Bundessozialgerichts zur Sozialversicherungspflicht im Falle eines Poolzahnarztes im Bereitschaftsdienst im Oktober 2023 und der daraus resultierenden rechtlichen Unsicherheit hatte der KVBB-Vorstand zunächst keine neuen Genehmigungen mehr erteilt.

Die Kassenärztlichen Vereinigungen versuchen derzeit mit dem Bundesgesundheitsministerium und dem Bundesarbeitsministerium Regelungen zu finden, die ermöglichen, dass Poolärztinnen und -ärzte im organisierten Notdienst künftig von der Rentenversicherungspflicht ausgenommen werden können.