Abrechnung

Ambulantes Operieren

Für Praxen gelten seit 1. Juli verschiedene Neuerungen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM)

Die perkutane Biopsie wurde zum 1. Juli 2024 als neue Leistung in den EBM aufgenommen. Zudem erfolgten Änderungen bei der Angiokardiographie, dem kleinchirurgischen Eingriff III und den Nachbeobachtungen im Anhang 8. Das hat der Bewertungsausschuss im Zusammenhang mit dem erweiterten Abschnitt 2 des AOP-Katalogs nach § 115b SGB V beschlossen.

Neue Punktionsleistung aufgenommen

Für die perkutane (Nadel-) Biopsie an Lymphknoten, Knochen, Muskeln und Weichteilen verschiedener Lokalisationen sowie an Samenbläschen, Samenleitern, Samensträngen und Nebenhoden wurde die GOP 02344 in den EBM aufgenommen. Sie ist mit 137 Punkten (16,35 Euro) bewertet und kann einmal im Behandlungsfall abgerechnet werden.

Sofern die Leistung nach der GOP 02344 nicht im Rahmen des AOP-Vertrages durchgeführt wird, ist sie bei der Abrechnung durch Angabe der bundeseinheitlich kodierten Zusatzkennzeichnung „02344A“ zu dokumentieren.

Die zur GOP 02344 gehörenden Begleitleistungen werden extrabudgetär vergütet, sofern sie im Rahmen des AOP-Vertrages abgerechnet werden. In diesen Fällen sind die Begleitleistungen dann – im Gegensatz zur GOP 02344 – durch die Angabe der bundeseinheitlich kodierten Zusatzkennzeichnung jeweils mit „C“ zu dokumentieren.

Konkret sind dies folgende Leistungen:

  • GOP 33040 (33040C): Sonographie der Thoraxorgane
  • GOP 33042 (33042C): abdominelle Sonographie
  • GOP 33043 (33043C): Uro-Genital-Sonographie
  • GOP 33050 (33050C): Gelenk-Sonographie, Sonographie von Sehnen, Muskeln, Bursae
  • GOP 33091 (33091C) und 33092 (33092C): Zuschlag für optische Führungshilfe
  • GOP 34430 (34430C): MRT-Untersuchung des Thorax
  • GOP 34441 (34441C): MRT-Untersuchung des Abdomens
  • GOP 34442 (34442C): MRT-Untersuchung des Beckens

Vereinfacht gesagt, gilt folgende Faustregel: Wird die GOP 02344 nicht gekennzeichnet, erfolgt eine Kennzeichnung der genannten Begleitleistungen.

Weitere Anpassungen im EBM

Die GOP 34290 (Angiokardiographie) ist nun auch für Erwachsene berechnungsfähig. Der Altersbezug „bei Patienten bis zum vollendeten 18. Lebensjahr“ wurde gestrichen. Als fakultativer Leistungsinhalt wurde die Druckmessung aufgenommen.

Die GOP 34290 wird ab 1. Juli 2024 extrabudgetär vergütet. Sofern sie nicht im Rahmen des AOP-Vertrages durchgeführt wird, ist sie in der Abrechnung durch Angabe der bundeseinheitlich kodierten Zusatzkennzeichnung „34290A“ zu dokumentieren. In diesem Fall erfolgt die Vergütung zunächst für zwei Jahre ebenfalls extrabudgetär.

Beim kleinchirurgischen Eingriff III (GOP 02302) wurde mittels und/oder-Verknüpfung der obligate Leistungsinhalt um die „Biopsie ohne Inzision am Endometrium: Diagnostische Mikrokürettage (Strichkürettage) oder Aspirationskürettage“ ergänzt.

Nachbeobachtungen bei weiteren Eingriffen möglich

Eine Nachbeobachtung entsprechend Anhang 8 EBM ist jetzt auch nach einer Lumbalpunktion (GOP 02342) möglich.

Insgesamt wurden folgende Leistungen im Anhang 8 ergänzt und den GOP 01500, 01501, 01502 und/oder 01503 für die Nachbeobachtung zugeordnet:

  • GOP 02302: diagnostische Mikrokürettage (Strichkürettage) oder Aspirationskürettage
  • GOP 02342: Lumpalpunktion
  • GOP 02344: perkutane Biopsie an mediastinalen oder paraaortalen Lymphknoten
  • GOP 34290: Angiokardiographie

Mit der Ambulantisierung werden immer mehr Prozeduren ambulant durchgeführt, für die im Anschluss eine Nachbeobachtung und Überwachung des Patienten erforderlich ist. Auch für Prozeduren außerhalb von Kapitel 31 EBM soll daher die Möglickeit der gesonderten Abrechnung für Nachbeobachtung und Betreuung bestehen.

Hybrid-DRG: präoperative Leistungen nach EBM

Hausärzte sowie Kinder- und Jugendärzte rechnen päoperative Untersuchungen bei ambulanten Operationen nach der Hybrid-DRG-Verordnung auch nach den GOP 31010 bis 31013 aus dem Unterabschnitt 31.1.2 des EBM ab.

Der Bewertungsausschuss hat jetzt beschlossen, dass es für die Abrechnung der präoperativen Leistungen keine Voraussetzung ist, dass die Leistungen außerhalb der Einrichtung durchgeführt werden, in der die Operation erfolgt.

Somit kann ein Hausarzt die GOP 31010 bis 31013 auch dann abrechnen, wenn er Teil eines Medizinischen Versorgungszentrums ist, in dem eine weiter Fachgruppe Leistungen nach der Hybrid-DRG-Verordnung durchführt und abrechnet.