Verordnungen

RSV-Impfung für Ältere

Am 3.9.2024 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) einen Beschluss zur Impfung gegen respiratorische Synzytial-Viren gefasst. Zukünftig ist die RSV-Impfung als Standardimpfung für Personen ab dem Alter von 75 Jahren vorgesehen. Zusätzlich soll es eine Indikationsimpfung für Personen ab dem Alter von 60 Jahren mit schwer ausgeprägten Grunderkrankungen sowie für Bewohner von Pflegeeinrichtungen, ebenfalls ab 60 Jahren, geben.

Dieser Beschluss wurde am 26.9.2024 im Bundesanzeiger veröffentlicht. 

Da wir uns aktuell noch in Vertragsverhandlungen mit den Krankenkassen befinden, kann die RSV-Impfung für den genannten Personenkreis ab dem 27.12.2024 nur über GOÄ mit den Patienten abgerechnet und der Impfstoff auf Privatrezept verordnet werden.

  • Ansprechpartner

    Beratende Apothekerinnen
    0331 / 23 09 100​​​​​​​