Verordnungen
BtM-Rezept – Das „A“ entfällt
Ab 08.04.2023 entfällt die „A“ beim Überschreiten der Höchstmenge- betrifft alle Betäubungsmittel, die in Anlage III des Betäubungsmittelgesetztes gelistet sind außer Alfentanil, Cocain, Etorphin, Remifentanil und Sufentanil.
Die bisher geltende Mengenbeschränkung für die BtM- Vorratshaltung bleibt unverändert, d.h. der Monatsbedarf für den Sprechstundenbedarf darf nicht überschritten werden.