Betreuung von Demenz-Patienten: Videofallkonferenz mit Pflegefachkräften wird vergütet
Ab April 2025 gibt es für die Behandlung von Menschen mit Demenz die neue Gebührenordnungsposition (GOP) 01443 im EBM. Ärztinnen und Ärzten können diese für eine patientenorientierte Videofallbesprechung mit Pflegekräften oder Pflegefachkräften abrechnen.
Die GOP 01443 EBM ist mit 86 Punkten (10,66 Euro) bewertet und höchstens dreimal im Krankheitsfall berechnungsfähig.
Sie kann durch jeden Vertragsarzt, jede Vertragsärztin berechnet werden, der/die einen chronisch pflegebedürftigen Menschen mitbehandelt. Voraussetzung ist mindestens ein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt innerhalb der letzten drei Quartale einschließlich des aktuellen Quartals.
Die Vergütung der GOP 01443 erfolgt extrabudgetär.