Verträge

AOK-Hausarztvertrag: Module verlängert

Die bewährten Module Hautkrebsscreening und Gesundheits-Check können auch im Jahr 2023 zur Anwendung kommen!

Damit können eingeschriebene Versicherte der AOK Nordost zwischen 18. und 35. Lebensjahr weiterhin ein Hautkrebsscreening und einen Gesundheits-Check bei einem am AOK-Hausarztvertrag teilnehmenden Arzt in Anspruch nehmen. Erneut wurde die Verlängerung zum Anlass genommen, die Vergütung an die Entwicklung des Orientierungspunktwertes anzupassen. Beim Modul Hautkrebsscreening (SNR 01745H) wurde die Vergütung auf 29,07 € angehoben. Der Gesundheits-Check (SNR 95056) wird nun mit 39,21 € vergütet.

Was ändert sich sonst noch zum 01.01.2023?

Entsprechend der Gesetzeslage wurde mit dem aktuellen Nachtrag der Weg für die elektronische Abgabe der Teilnahmeerklärung der Versicherten eröffnet. Allerdings bestehen derzeit noch technische Hindernisse, sodass die praktische Anwendung zunächst noch nicht möglich ist.

Die Vertragspartner haben sich zum Ziel gesetzt, die sog. Strukturierten Behandlungsprogramme - besser bekannt als „DMP“ - noch weiter voran zu bringen und appellieren an die HZV-Teilnehmer, aktiv an allen hausärztlich relevanten DMP teilzunehmen. Bitte wägen Sie für alle in Frage kommenden Patienten ab, ob diese von einer Programmteilnahme profitieren können und regen ggf. eine Einschreibung an.

Im Modul Servicestandards wird klargestellt, dass innerhalb des Sprechstundenangebots Termine für gesetzlich vorgesehene Früherkennungs- und Vorsorgeuntersuchungen, einschließlich der Schutzimpfungen angeboten werden. Bei der jährlichen Überprüfung des Impfstatus sollen Versicherte motiviert werden, geeignete Schutzimpfungen auch in Anspruch zu nehmen.

Bereits seit langem ist die gleichzeitige Teilnahme am Hausarztvertrag und besonderen Versorgungsangeboten in Pflegeheimen nicht möglich. Die im Vertrag und im Merkblatt für Versicherte aufgezählten Beispiele für solche Versorgungsangebote in Pflegeheimen wurden aktualisiert. 

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