Anpassung Portopauschalen
Die Deutsche Post hat zum 1. Januar 2025 das Briefporto erhöht. In Folge dessen werden jetzt auch die Kostenpauschalen des Abschnitts 40.4 EBM jetzt mit 0,96 Euro (bisher 0,86 Euro) bewertet:
40110: Kostenpauschale für die Versendung beziehungsweise den Transport eines Briefes und/oder von schriftlichen Unterlagen.
40128: Kostenpauschale für die postalische Versendung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oder einer Verordnung an den Patienten.
40129: Kostenpauschale für die postalische Versendung einer Bescheinigung gemäß Muster 21 an den Patienten beziehungsweise die Bezugsperson.
40130: Kostenpauschale für die postalische Versendung einer mittels Stylesheet erzeugten papiergebundenen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an die Krankenkasse
Zudem erfolgt eine Anpassung der arztgruppenspezifischen Höchstwerte der Kostenpauschalen 40110 und 40111 (Kostenpauschale für die Übermittlung eines Telefaxes) aus Abschnitt 40.4 Nummer 3 EBM
Zum 1. April 2025 wird der EBM dahingehend angepasst, dass die Abrechnung der Kosten für den postalischen Versand der ärztlichen Verordnung für eine Krankenbeförderung (Muster 4) über die vorhandene Kostenpauschale 40128 möglich ist.