Anhebung der Vergütung der SPV-Pauschalen ab 1. Juli 2024
Die sozialpsychiatrische Behandlung von Kindern und Jugendlichen wird künftig besser vergütet.
Für den Zeitraum vom 1. Juli 2024 bis zum 31. Dezember 2024 gelten für die Kostenpauschale
SNR 88895 folgende Vergütungen:
- 205,10 € (bisher 186,00 €) für den 1. bis zum 350. Behandlungsfall
- 153,83 € (bisher 139,50 €) ab dem 351. Behandlungsfall
Die Vereinbarung über besondere Maßnahmen zur Verbesserung der sozialpsychiatrischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen, kurz Sozialpsychiatrie-Vereinbarung (SPV, Anlage 11 Bundesmantelvertrag-Ärzte / BMV-Ärzte), wurde entsprechend angepasst.
Die Vergütung der Kostenpauschale wird für die Jahre 2025, 2026 und 2027 jeweils zum 1. Januar um die Veränderungsrate des Orientierungswertes nach § 87 Absatz 2e SGB V erhöht.