Änderungen am Honorarverteilungsmaßstab sorgfältig abwägen
VV beschließt Anpassung der Weiterbildungsumlage
Das Parlament der Brandenburger Vertragsärzte- und Psychotherapeutenschaft, die Vertreterversammlung (VV) der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg (KVBB), diskutierte auf ihrer jüngsten Sitzung am 8. März in Potsdam wieder ein breites Themenspektrum. Bevor es jedoch inhaltlich in die berufspolitischen Diskussionen ging, gab es großen Applaus für Dipl.-Med. Andreas Schwark, für den es die letzte VV war, da er in den Ruhestand geht.
Andreas Schwark sei ein leuchtendes Vorbild für einen Arzt, dem die Gesundheit der Menschen sehr am Herzen liege, so Dr. Anke Speth, Präsidentin der VV, in ihrer Laudatio. Gleichzeitig hob sie sein großes berufspolitisches Engagement hervor. Herr Schwark war unter anderem KVBB-Vorstand v0n 2001 bis 2023 und in viele Gremien aktiv eingebunden. „In unzähligen Sitzungen haben wir intensiv diskutiert. Dabei habe ich immer Ihr Engagement und Ihr Fachwissen geschätzt. Sie sind stets eingetreten und haben gestritten für die Verbesserung des Gesundheitswesens und unserer Arbeitsbedingungen. Besonders hervorheben möchte ich die Reform des Bereitschaftsdienstes, die Sie maßgeblich konzipiert und vorangetrieben haben“, sagte Frau Dr. Speth.
HVM-Anpassung
Im Bericht von Catrin Steiniger, Vorsitzende der KVBB, ging es unter anderem um einen von Dr. Hanjo Pohle, Hausarzt aus Rathenow, gestellten Antrag zum Honorarverteilungsmaßstab (HVM), der von der VV beschlossen wurde.
Der Vorstand wird darin gebeten zu prüfen, ob eine Fallzahlbegrenzung, wie sie in anderen KVen beschlossen wurde, auch in Brandenburg möglich sei.
Catrin Steiniger sagte dazu: „Zu bedenken ist dabei, dass mögliche regionale Lösungen entscheidend von den regionalen Gegebenheiten abhängig sind. Ein Ansatz, der nur zur Mengenreduktion eines Versorgungsbereiches führt, ist generell mit zusätzlichen ‚Herausforderungen' behaftet.“
Auch zum Sicherstellungsstatut der KVBB wurde ein Antrag von der VV verabschiedet. Im Sicherstellungsstatut der KVBB heißt es, dass für eine bedarfsgerechte Versorgung in Vollzeit tätige Vertragsärztinnen und -ärzte mindestens 25 Sprechstunden wöchentlich anbieten müssen. Gestrichen wurde nun, dass dies in der Regel an fünf Werktagen von Montag bis Samstag erfolgen muss.
Weiterbildungsumlage
Für eine lebhafte Diskussion sorgte die notwendige Anpassung der Weiterbildungsumlage. Dr. Stefan Roßbach-Kurschat, stellvertretender Vorsitzender der KVBB, erläuterte der VV die verpflichtenden Grundzüge der Vereinbarung auf Bundesebene nach § 75 a SGB V. Demnach muss die KV die Zuschüsse für die ambulante Weiterbildung finanzieren sowie dieKosten für eine gemeinsame Einrichtung und ein landesspezifisches Kompetenzzentrum tragen. Geld fließt außerdem in den KV-Finanzausgleich für die Allgemeinmedizin.
Die Nachfragen nach Weiterbildungen, und somit auch die Inanspruchnahme der Fördergelder, seien in den vergangenen Jahren kontinuierlichgestiegen. „Wir haben daher dieses Jahr ein Defizit von knapp einer Million Euro“, so der KVBB-Vize Dr. Roßbach- Kurschat. „Deshalb müssen wir nachsteuern.“
Dass das Geld gewinnbringend für die Versorgung im Land Brandenburg angelegt sei, belegte Dr. Stephan Richter, Hausarzt aus Grünheide, mit Zahlen aus dem Prüfungsausschuss der Landesärztekammer. Demnach nehmen 90 Prozent derjenigen, die in Brandenburg ihre Facharztprüfung ablegen, anschließend auch im Land ihre Tätigkeit auf.
Dipl.-Psych. Jacqueline Wolf, Psychologische Psychotherapeutin aus Angermünde, warf ein, dass die Psychotherapeutenschaft zwar zahle, aktuell jedoch nicht davon profitiere. „Daher wünsche ich mir, dass wir hier in der VV einen fachübergreifenden Schulterschluss finden, wenn die psychotherapeutische Ausbildung zukünftig auch von der KV mitfinanziert wird.“
Die VV beschloss schließlich einstimmig die Anhebung der Sonderumlage Weiterbildung von 0,54 Prozent auf 0,7 Prozent mit Wirkung für die Abrechnung ab dem ersten Honorarabrechnungsquartal 2024.
Transparenzbericht
Holger Rostek, Vorstand der KVBB, berichtete in dem Transparenzbericht des Vorstandes über die Steuerung und Überwachung der Geschäftsabläufe in der Verwaltung. Die Geschäftsordnung des Vorstandes regelt die Einzelheiten der Verantwortungsbereiche und deren eigenverantwortliche Führung durch die Vorstandsmitglieder sowie die Delegation von Aufgaben. „Wir haben in der Verwaltung ein umfassendes System mit Dienst- und Verfahrensanweisungen, um die Abläufe zu regeln und Fehlverhalten zu unterbinden. Und es gibt eine ganze Reihe von Beauftragten und Meldestellen die die Abläufe in der KVBB überwachen, zum Beispiel den Compliance-Beauftragten, den Datenschutz-Beauftragten oder den Informationssicherheits-Beauftragten, um nur einige zu nennen. Darüber hinaus unterstützt die Innenrevision uns als Vorstand durch unabhängige und objektive Prüfungen und Beratungen der internen Abläufe. Unsere Rechtsaufsicht ist das Brandenburger Gesundheitsministerium,“ sagte Herr Rostek, auch diese überwachen die Arbeit der KV.
In der Satzung der KVBB seien zudem die Aufgaben der VV geregelt. „Dazu zählt auch, dass Sie als Vertreterversammlung uns, den Vorstand, überwachen. Auch dass Sie die Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung treffen, die der Vorstand dann umsetzt.“