Änderung Bereitschaftsdienst
Ab Oktober können auch externe Ärzte wieder Dienste übernehmen / Buchung ab April in BD-online möglich
Ab dem vierten Quartal 2025 können auch Ärztinnen und Ärzte, die keine Mitglieder der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg (KVBB) sind, aber über eine Genehmigung zur Teilnahme am Bereitschaftsdienst verfügen, wieder Bereitschaftsdienste in Brandenburg übernehmen. Die Dienste können sie direkt über die Buchungssoftware BD-online buchen und tauschen. Der Buchungszeitraum für das vierte Quartal 2025 startet am 1. April.
Hierfür werden die KVBB-Bereitschaftsdienstordnung (gültig ab 1. April 2025) und das Sicherstellungsstatut mit Gültigkeit zum 1. Oktober 2025 geändert. Das hat die KVBB-Vertreterversammlung am 14. Februar beschlossen.
In den vergangenen Monaten hatten sich KVBB-Vorstand und die Vertreterversammlung sehr intensiv mit dem Thema der Sozialversicherungs-Pflicht im Bereitschaftsdienst befasst. Ziel war es, die sogenannten externen Ärztinnen und Ärzte schnellstmöglich wieder einbinden zu können, um auch künftig den Bereitschaftsdienst sicherstellen zu können und die KVBB-Mitglieder zu entlasten. Grundlage dieser Befassung waren die Eckpunkte, wann beim vertragsärztlichen Bereitschaftsdienst von einer selbstständigen Tätigkeit auszugehen ist, auf die sich Kassenärztliche Bundesvereinigung, Bundesarbeitsministerium und Deutsche Rentenversicherung vergangenes Jahr verständigt hatten.
Wichtige Änderungen ab 1. Oktober
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Alle im Bereitschaftsdienst erbrachten Leistungen für gesetzlich Versicherte werden nach EBM vergütet.
- Darüber hinaus wird eine Sicherstellungspauschale gezahlt. Diese richtet sich nach der Dienstfrequenz in der jeweiligen Bereitschaftsdienstregion und beträgt zwischen 60 und 80 Euro pro Stunde. Die Entscheidung über die Zuordnung der Bereiche nach Dienstfrequenz trifft der KVBB-Vorstand einmal pro Jahr.
- An gesetzlichen Feiertagen, dem 24. und 31. Dezember sowie an Brückentagen gibt es einen 50-prozentigen Zuschlag auf die Sicherstellungspauschale. Welche Tage Brückentage sind, wird jährlich vom KVBB-Vorstand festgelegt.
- Ärztinnen und Ärzte mit einer Genehmigung zur Teilnahme am Bereitschaftsdienst müssen an die KVBB ein Entgelt von 15 Euro pro Stunde für Raumnutzung, Fahrdienst, sachliche Betriebsmittel und die Unterstützung durch Praxispersonal bezahlen.
Alle Infos zum KVBB-Bereitschaftsdienst finden Sie hier