Verordnungen

Acht Beratungen, ein „Regress“

Ergebnisse der Arznei- und Heilmittel-Richtwertprüfungen im Jahr 2022

Zwei Jahre gibt der Gesetzgeber der Prüfungsstelle, um die Richtwertprüfungen abzuschließen. Er nennt sie „Wirtschaftlichkeitsprüfungen, die von Amts wegen durchzuführen sind“, und sie erstreckt sich jeweils auf alle Bereiche der Arzneimittel- bzw. Heilmittelverordnungen.

Erst kürzlich berichtete ein Arzt in einem Beratungsgespräch von Kollegen, die allesamt „Regresse“ erhalten hätten.

Aber hält der Bericht stand?

Ein Blick auf das Verordnungsjahr 2022 zeigt, dass die Prüfungsstelle in Brandenburg von den insgesamt theoretisch möglichen fünf Prozent aller Ärztinnen und Ärzte lediglich 40 Ärzte/Ärztinnen/Arztgruppen im Bereich Arzneimittel und 57 im Verordnungsbereich Heilmittel geprüft hat.

Von den damit insgesamt 97 Verfahren hat die Prüfungsstelle am Ende eine Nachforderung in Höhe von etwas über 10.000 Euro beschieden. Acht Beratungen wird es darüber hinaus geben - alle anderen 88 Verfahren bestätigten die wirtschaftlichen Verordnungen der Mitglieder.

Hatte unser oben zitierte Arzt also Recht? Nun ja, einen „Regress“ (seit Jahren rechtlich nur noch als Nachforderung betitelt) hat die Prüfungsstelle tatsächlich ins Brandenburger Umland „verschickt“.

Nun heißt es gegebenenfalls Widerspruch beim Beschwerdeausschuss einzulegen und mit Hilfe unserer beratenden Apothekerinnen einige Praxisbesonderheiten zu benennen. Fünf Widersprüche (auch Beratungen können/sollten überprüft werden) wurden gegen die Entscheidungen der Prüfungsstelle bereits eingelegt, über die nun der Beschwerdeausschuss zu entscheiden hat. Gern nutzen Sie als Unterstützung in diesem Fall das Beratungsangebot unserer beratenden Apothekerinnen. Denn wir möchten an die vergangenen mehr als zehn Jahre ohne Richtgrößen-/Richtwert-„Regress“ in Brandenburg anknüpfen.

Fortbildungstipp

Die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg bietet Ihnen verschiedene Fortbildungsveranstaltungen rund um die Themen Arznei- und Heilmittelverordnungen an, beispielsweise:

„Richtiges Ausstellen von Heilmittelverordnungen“ für Praxispersonal am 2. April 2025

„Neue Heilmittel-Richtwerte ab April 2025“ am 2. April 2025 als Webinar

Weitere Informationen und Anmeldung in der Online-Seminarverwaltung der KVBB