Zweitmeinungsverfahren

Vor bestimmten planbaren Eingriffen haben gesetzlich Versicherte künftig Anspruch auf eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung. Dabei stehen die Erläuterung der Notwendigkeit des Eingriffes bzw. die Beratung über mögliche Behandlungsalternativen im Vordergrund. Der befragte Arzt bezieht sich dabei auf bereits vorhandene Unterlagen und Befunde und führt zusätzliche Untersuchungen nur durch, wenn er sie für seine Empfehlung benötigt.

Aktuell können sich gesetzlich Versicherte eine Zweitmeinung bei sechs Eingriffen, soweit diese planbar sind, einholen: Mandeloperationen (Tonsillektomie, Tonsillotomie), Gebärmutterentfernungen (Hysterektomien), arthroskopische Eingriffe an der Schulter, Amputationen beim diabetischen Fußsyndrom, Implantationen einer Knieendoprothese sowie Operationen an der Wirbelsäule.

Grundsätzlich können Ärzte mit besonderer Fachkenntnis eine Zweitmeinung durchführen, wenn sie hierzu eine Genehmigung durch die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg erhalten haben.

Sie können sich die Ärzte, die am Zweitmeinungsverfahren teilnehmen, über unsere Arztsuche anzeigen lassen, in dem Sie in das Eingabefeld Was den Begriff „Zweitmeinung“ eintragen. Für die Vereinbarung eines Termins wenden Sie sich bitte direkt an eine Arztpraxis.

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