Verträge

Vertrag zum DMP COPD aktualisiert

Neue Versorgungsinhalte und deutliche Vergütungsanhebung

Mit Wirkung ab 1. April 2024 wurde mit der Arbeitsgemeinschaft der Verbände der Krankenkassen der 12. Nachtrag zum DMP COPD geschlossen, der wiederum Neuerungen in der Versorgung der Patienten mit sich bringt.

Worum geht es?

Der Gemeinsame Bundesausschuss aktualisiert regelmäßig die medizinischen Anforderungen an die DMP-Verträge. Diese Vorgaben müssen von den regionalen Vertragspartnern in die DMP-Verträge übernommen werden. Mit der jüngsten Aktualisierung werden neue Empfehlungen zu Diagnostik und Therapie des COPD in die Anlage „Versorgungsinhalte“ integriert.

Für neu einzuschreibende Patienten gelten ab 1. April 2024 die neuen Kriterien. Sie ermöglichen neben den bekannten FEV1-Kriterien nun auch die Anwendung der neueren Sollwerte der Global Lung Initiative (GLI), die die Altersabhängigkeit von FEV1/VC berücksichtigen. Eine nochmalige Überprüfung für bereits eingeschriebene Versicherten ist nicht erforderlich.

Nach langem Ringen ist es der KVBB mit dieser Anpassung der Versorgungsinhalte gelungen, eine deutliche Anhebung der vereinbarten Vergütungen zu erreichen.

So werden die Betreuungspauschalen stark angehoben: Für den koordinierenden Vertragsarzt steigt die Vergütung je Quartal und Patient von 12,50 Euro auf nun 14,00 Euro (SNR 96512). Zum 1. April 2025 erhöht sich diese Pauschale sogar auf 14,50 Euro.

Die Betreuungspauschale für den mitbehandelnden Facharzt (SNR 96513) wird analog in zwei Schritten auf 14,00 Euro sogleich und 14,50 Euro je Behandlungsfall zum 1. April 2025 angehoben.

Auch ein weiteres Patientenschulungsprogramm konnte etabliert werden. So kann ab sofort auch die Schulung „Chronische Bronchitis und Lungenemphysem nach dem Bad Reichenhaller Modell“ im Rahmen des DMP COPD angeboten werden. Drei Schulungseinheiten (à 120 Minuten) werden je Patient und Einheit mit 40,00 Euro vergütet (SNR 96528). Die bereits seit langem vereinbarte Schulung „AFBE“ wird nun statt mit 25,00 Euro mit 29,50 Euro je Patient und Unterrichtseinheit vergütet (SNR 96530).

Wenn es Ihnen gelingt, den Patienten bis zur letzten Unterrichtseinheit zur aktiven Teilnahme an einem der beiden vereinbarten Patientenschulungsprogramme zu motivieren, wird nun auch der Abschluss der jeweiligen Schulung mit einem Zuschlag in Höhe von 10 Euro vergütet. Dazu rechnen Sie bitte mit der letzten Unterrichtseinheit die SNR 96019 ab.

Die neuen Therapieempfehlungen in den Versorgungsinhalten haben auch Auswirkungen auf die Anlage Qualitätssicherung, die die Grundlage der Feedbackberichte bildet. Dabei ist es gelungen, für Ziele, die der Vertragsarzt nur bedingt beeinflussen kann (wie zum Beispiel den Anteil der Raucher an den eingeschriebenen Versicherten), auf die Festlegung eines Zielwertes zu verzichten. Ein Qualitätsziel zur Auswertung der Schulungsteilnahme wurde neu aufgenommen, aber auch hier kein Zielwert vereinbart.

Diese und alle weiteren Einzelheiten können Sie in Kürze im aktualisierten Vertrag im internen Webauftritt der KVBB unter der Rubrik Verträge nachlesen.

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