Allgemein

Strukturfonds: Zusätzliche Fördermaßnahmen beschlossen

Die KV Brandenburg bildet kalenderjährlich einen Strukturfonds zur Finanzierung von Fördermaßnahmen zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung in Brandenburg.

Die von der Vertreterversammlung am 18.06.2022 beschlossene Richtlinie zur Verwendung der Mittel des Strukturfonds gemäß § 105 SGB V konkretisiert die zu ergreifenden Maßnahmen.

Auf der Grundlage dieser Richtlinie hat der Vorstand die Verwendung der Mittel aus dem Strukturfonds 2023 für folgende zusätzliche Fördermaßnahmen beschlossen:

  • telemedizinische Versorgungsformen und telemedizinische Kooperationen und
  • kooperative Berufsausübung zur nachhaltigen Sicherstellung der Grundversorgung in der Fläche in Verbindung mit der Begleitung des regionalen Strukturwandels.

Zur konkreten Umsetzung dieser Fördermaßnahmen hat der Vorstand entsprechende Verfahrensrichtlinien erlassen.

Eine Förderung nach den genannten Maßnahmen erfolgt nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Fördermittel. Die Verfahrensrichtlinien und die entsprechenden Antragsformulare finden Sie hier

Anträge können vom 01.05. bis 31.10.2024 gestellt werden.