Abrechnung

Neues Formular häusliche Krankenpflege

Bisheriges Muster 12 ab Juli ungültig

Das Formular 12 zur Verordnung häuslicher Krankenpflege wurde angepasst und gilt in seiner neuen Version ab 1. Juli 2024. Bisher verwendete Formulare dürfen ab dem dritten Quartal 2024 nicht aufgebraucht werden.

Ab wann die neuen Formulare vorrätig sind, wird online in der KVBB-Formularbestellung ersichtlich sein.

Die wichtigsten Änderungen:

  • Die neue Spalte „Häufigkeit/Dauer von Pflegefachkraft“: Hier kreuzen Ärztinnen und Ärzte an, ob die Pflegefachkraft Häufigkeit und Dauer festlegt und somit eine Blankoverordnung ausgestellt wird.
  • Gesamtverordnungszeitraum: Dieses Feld ist nur auszufüllen, wenn Ärztinnen und Ärzte die Häufigkeit und Dauer von Maßnahmen festlegen.
  • Soziales Entschädigungsrecht (SER): Dieses neue Feld kreuzen Ärztinnen und Ärzte an, wenn sie häusliche Krankenpflege aufgrund des Sozialen Entschädigungsrechts, also einer anerkannten gesundheitlichen Schädigung, verordnen (neues SGB XIV).
  • Ansprechpartner

    Abrechnungsberatung
    0331/23 09 100​​​​​​​