ePA für alle

Ab dem 15. Januar 2025 sind die Krankenkassen verpflichtet, jedem Versicherten eine elektronische Patientenakte zur Verfügung zu stellen. Diese muss von der gematik zertifiziert sein. Der Versicherte kann mit einer Frist von sechs Wochen der Einrichtung einer elektronischen Patientenakte (ePA) gegenüber der Krankenkasse widersprechen.

In der öffentlichen Kommunikation wird diese neue ePA auch als „ePA für alle“ oder „Opt-Out ePA“ bezeichnet. Opt-Out bedeutet, dass Versicherte/Patienten aktiv widersprechen müssen, wenn sie Angebote der ePA nicht in Anspruch nehmen möchten.

ePA für alle

Was bringt die „ePA für alle“ ?

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