Honorar

Honorarverteilung im III. Quartal 2023

Grundlage zur Berechnung der Honorarverteilung in diesem Quartal war der am 16. Juni 2023 von der Vertreterversammlung beschlossene Honorarverteilungsmaßstab (HVM). Die Berechnung der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) beruht auf der geschlossenen Vereinbarung zur Gesamtvergütung des Jahres 2023, in der Fassung des ersten Nachtrags.

Eckdaten der Berechnung zur Honorarverteilung III/2023

Für die Vergütung innerhalb der MGV standen insgesamt ca. 240,5 Mio. Euro zur Verfügung. Die vorgegebene Aufteilung auf die Honorarfonds gemäß § 7 HVM ergab folgende Beträge:

Eckdaten der Berechnung zur Honorarverteilung III/2023

Bereiche

Hausärzte

Fachärzte

Morbiditätsbedingte Gesamtvergütung

240,5 Mio. €

Honorarfonds Labor

17,4 Mio. €

Honorarfonds ärztlicher Bereitschaftsdienst/Notfall

6,6 Mio. €

Honorarfonds Hausarzt/Facharzt

109,5 Mio. €

107,0 Mio. €

davon: haus- und fachärztliches Vergütungsvolumen

99,8 Mio. €

99,1 Mio. €

davon: Honorarfonds Kinder- und Jugendheilkunde

9,7 Mio. €

 

davon: Honorarfonds genetisches Labor

 

3,1 Mio. €

davon: Honorarfonds PFG

 

4,8 Mio. €

Der Orientierungspunktwert des Jahres 2023 beträgt 11,4915 Cent.

Die laboratoriumsmedizinischen Untersuchungen der Abschnitte 32.2 und 32.3 konnten mit einer Auszahlungsquote von 89 Prozent des Orientierungspunktwertes vergütet werden. Die Leistungen, die dem Honorarfonds „genetisches Labor“ zuzuordnen sind, wurden mit einer Quote von 76,690 Prozent des Orientierungspunktwertes vergütet.

Folgende Auszahlungsquoten wurden ermittelt und vergütet:

Zentrale Honorarfonds

Fondshöhe

Quoten

Honorarfonds ärztlicher Bereitschaftsdienst und Notfall (§ 4 HVM)

6,6 Mio. €

100 %

Honorarfonds Labor (§ 5 HVM)

17,4 Mio. €

89 %

Im hausärztlichen Versorgungsbereich konnten alle Leistungen zum vollen Orientierungspunktwert vergütet werden. Lediglich der Strukturzuschlag (§ 10 Satz 3 HVM) musste, wie bereits in den vergangenen beiden Quartalen, auf 50 Cent abgesenkt werden. Die erbrachten Leistungen im Bereich der Kinder- und Jugendmedizin (Kapitel 4 EBM) überstiegen die zur Verfügung stehenden Mittel voraussichtlich leicht. Auf Grundlage der ab dem II. Quartal 2023 geltenden gesetzlichen Regelung für diese Leistungen (§ 87a Abs. 3b Satz 9 SGB V) sind entsprechende Ausgleichszahlungen seitens der Krankenkassen zu leisten. Die genaue Höhe des Nachschussbetrages steht allerdings wiederum erst fest, wenn auch die Daten für die Inanspruchnahme kinderärztlicher Leistungen für Brandenburger Versicherte aus den anderen Bundesländern vorliegen.

Auch im III. Quartal 2023 sind die Anpassungen im Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) zu beachten. Mit dem Wegfall der extrabudgetären TSVG-Konstellation Neupatient werden die entsprechenden Bereinigungsbeträge der MGV wieder zugeführt. Für die weiterhin extrabudgetär vergütete TSVGKonstellation der offenen Sprechstunde sind hingegen aufgrund der aktuellen Leistungszunahmen Nachbereinigungen durchzuführen.

Die Honorarverteilung der versorgungsbereichsspezifischen Vergütungsvolumina ist wie folgt abellarisch dargestellt:

Hausärztliches Vergütungsvolumen Quartal III/2023

109,5 Mio. €

Quoten

darunter:

 

 

Honorarfonds für die Kinder- und Jugendheilkunde

(inkl. vorläufiger Schätzung für den Fremdkassenzahlungsausgleich)

10,0 Mio. €

100 %

Rückstellungen/Bereinigungen

1,6 Mio. €

 

Ausgleich Zentrale Honorarfonds (Labor/Bereitschaftsdienst)

-0,3 Mio. €

 

Entnahme für den Strukturfonds

0,2 Mio. €

 

Entnahme für den Fremdkassenzahlungsausgleich (FKZ)

3,8 Mio. €

 

Strukturzuschlag gem. § 10 Satz 8 HVM

0,6 Mio. €

50 %

Vergütung für allgemeine hausärztliche Leistungen

(gem. §  10 HVM)

93,4 Mio. €

100 %

Leistungsbezogene Honorarfonds

0,5 Mio. €

 

Vergütung der Kostenpauschalen des Kapitels 40 EBM

0,03 Mio. €

100 %

Förderung der Weiterbehandlung akuter Behandlungsfälle

0,01 Mio. €

100 %

Vergütung der eigenerbachten Laborleistungen der Abschnitte 32.2 u.32.3 EBM sowie von Laborgemeinschaften (Anforderung über Muster 10A) abgerechnete Laborleistungen

0,5 Mio. €

89 %

Die Fachärzte überschritten die Regelleistungsvolumina um durchschnittlich ca. 15 Prozent. Die das RLV/QZV überschreitenden Leistungsmengen konnten in diesem Versorgungsbereich mit einer Auszahlungsquote von 37,057 Prozent des Orientierungspunktwertes vergütet werden.

Fachärztliches Vergütungsvolumen Quartal III/2023

107,0 Mio. €

Quoten

darunter:

 

 

Honorarfonds genetisches Labor (inkl. FKZ)

3,1 Mio. €

76,690 %

Honorarfonds PFG (inkl. FKZ)

4,8 Mio. €

100 %

Rückstellungen/Bereinigungen

0,5 Mio. €

 

Entnahme für den Strukturfonds

0,2 Mio. €

 

Entnahme für den Fremdkassenzahlungsausgleich (FKZ)

16,3 Mio. €

 

Ausgleich Zentrale Honorarfonds (Labor/Bereitschaftsdienst)

0,4 Mio. €

 

Ausgleich Honorarfonds (PFG/Humangenetik)

-0,4 Mio. €

 

Leistungsbezogene Honorarfonds

8,0 Mio. €

 

Vergütung der Kostenpauschalen des Kapitels 40 EBM

1,6 Mio. €

100 %

Vergütung der Leistungen des Kapitels 19 sowie der übrigen Leistungen der Fachärzte für Pathologie und Neuropathologie

1,7 Mio. €

78,735 %

Vergütung der Leistungen der Empfängnisregelung, Sterilisation und Schwangerschaftsabbrüchen (Sonstige Hilfen) Abschnitte 1.7.5 bis 1.7.7 EBM

1,5 Mio. €

100 %

Vergütung der als Auftragsleistung durchgeführten Langzeit-EKG-Auswertungen (GOP 03241, 04241, 13253, 27323 EBM)

0,01 Mio. €

100 %

Haus- und Heimbesuche

(GOP 01410, 01413 und 01415 EBM)

0,4 Mio. €

100 %

Strukturpauschale konservative Augenheilkunde

1,5 Mio. €

65,610 %

Anästhesiologische Leistungen im Zusammenhang mit vertragszahnärztlicher Behandlung von Patienten mit eingeschränkter Kooperationsfähigkeit

0,002 Mio. €

100 %

Ärztlich angeordnete Hilfeleistungen von Praxismitarbeitern

(Abschnitt 38.2 EBM)

0,01 Mio. €

100 %

Förderung der Weiterbehandlung akuter Behandlungsfälle

0,002 Mio. €

100 %

Vergütung der eigenerbachten Laborleistungen der Abschnitte 32.2 u. 32.3 EBM sowie von Laborgemeinschaften (Anforderung über Muster 10A) abgerechnete Laborleistungen

0,7 Mio. €

89 %

Vergütung der Laborgrundpauschalen (GOP 12210 und 12220 EBM)

0,6 Mio. €

100 %

Arztgruppenbezogene Honorarfonds

3,0 Mio. €

 

Sonstige Leistungen von Fachärzten für Strahlentherapie

0,05 Mio. €

100 %

Sonstige Leistungen von Fachärzten für Laboratoriumsmedizin und von Fachwissenschaftlern

0,08 Mio. €

81,108 %

Sonstige Leistungen von Fachärzten für innere Medizin mit Schwerpunkt Nephrologie sowie entsprechender Institute bzw. Ärzte mit nephrologischem Schwerpunkt

0,2 Mio. €

83,153 %

Sonstige MGV-Leistungen von ausschließlich psychotherapeutisch tätigen Vertragsärzten und Vertragstherapeuten

2,1 Mio. €

79,267 %

Sonstige Vertragsärzte im fachärztlichen Bereich

(Leistungen von Fachärzten für Humangenetik, Biochemie oder Klinische Pharmakologie und Toxikologie und der Vertragsärzte, für die kein RLV gem. § 10 HVM gebildet wird)

0,13 Mio. €

80,660 %

Sonstige MGV-Leistungen von Fachärzten für Kinder- und Jugendpsychitrie und -psychotherapie

0,4 Mio. €

77,495 %

RLV-/QZV-Leistungen zzgl. Vergütung für Überschreitungsleistungen

71,1 Mio. €

 

Außerhalb der MGV bzw. für Sonderverträge wurden Leistungen im Umfang von ca. 103 Mio. Euro vergütet.

GKV-Leistungen außerhalb der MGV / Sonderverträge Quartal III/2023

Gesamt

Leistungen des ambulanten Operierens

10,5 Mio. €

Präventionsleistungen/Hautkrebsscreening

14,6 Mio. €

Wegepauschalen

0,6 Mio. €

Antrags- und genehmigungspflichtige psychotherapeutische Leistungen/ Probatorik sowie psychotherapeutische Sprechstunde und Akutbehandlung bzw. neuropsychologischen Therapie

18,1 Mio. €

Nephrologische Leistungen (Kapitel 13.3.6 EBM)

2,6 Mio. €

Dialysesachkosten

15,2 Mio. €

Zuschläge zur PFG

1,1 Mio. €

Medikationsplan (§ 29a BMV-Ä)

1,5 Mio. €

DMP

12,4 Mio. €

Mammografie-Screening

1,9 Mio. €

Hausarztzentrierte Versorgung

0,3 Mio. €

Onkologievereinbarung

2,0 Mio. €

Sozialpsychiatrievereinbarung

1,1 Mio. €

Schutzimpfungen

2,7 Mio. €

TSVG-Leistungen

6,7 Mio. €

Laborleistungen i.Z.m. Testungen auf den beta-Coronavirus SARS-CoV-2

0,2 Mio. €

Notfalldatenmanagement

1,5 Mio. €

Strahlentherapie

3,6 Mio. €

Weitere Leistungen außerhalb der MGV/Sonderverträge

6,4 Mio. €

 

Versichertenentwicklung

Die Anzahl der gesetzlich versicherten Personen im Land Brandenburg, als ein Faktor der zur Verfügung stehenden Gesamtvergütung, ist als nahezu konstant bis leicht steigend einzuschätzen. Leichte Zuwächse verzeichnen die Betriebskrankenkassen und die Ersatzkassen.

Weitere Besonderheiten

Für das Jahr 2023 sind gemäß Beschluss des Bewertungsausschusses (640./648. Sitzung) zusätzliche Finanzhilfen für Praxen mit extrem hohem Energieverbrauch (Strahlentherapie, Radiologie und Dialyse) möglich. Betroffene Praxen können mit Hilfe einer Selbstauskunft die zusätzlichen Kosten gegenüber der KV geltend machen. Insgesamt wurden im III. Quartal 2023 ca. 50.000 Euro zur Stützung der Mehrkosten vergütet.