Honorar

Honorarverteilung im II. Quartal 2023

Die Berechnung der Honorarverteilung basiert auf dem am 16. Juni 2022 in der Vertreterversammlung beschlossenen Honorarverteilungsmaßstab (HVM).

Das Finanzierungsvolumen, das für die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) zur Verfügung stand, beruht auf der geschlossenen Vereinbarung zur Gesamtvergütung des Jahres 2023, in der Fassung vom 4. Mai 2023 unter Berücksichtigung der aktuellen Vertragsverhandlungen.

Wesentliche Änderungen in der Honorarverteilung betreffen die Kinder- und Jugendheilkunde sowie ausgewählte Leistungen der Kinder- und Jugendpsychiatrie (siehe „KV-Intern“ 7/2023).

Die Leistungen der Kinder- und Jugendheilkunde (Kapitel 4 EBM mit Ausnahme der Gebührenordnungspositionen 04003, 04004 und 04005 EBM) werden seit dem 1. April 2023 gesetzlich vorgegeben und bundesweit vollständig ohne mengenbegrenzende oder honorarmindernde Maßnahmen vergütet. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben ist für diese Leistungen ein neuer, eigener Grundbetrag auf Basis historischer Honorare zu bilden, der durch die Krankenkassen voll zu finanzieren ist. Die Leistungsanforderungen des kinderärztlichen Grundbetrages übersteigen im zweiten Quartal die Fondshöhe, so dass die Krankenkassen den Leistungsanstieg zusätzlich zur MGV vergüten. Die genaue Höhe des Nachschussbetrages steht jedoch erst fest, wenn auch die Daten für die Inanspruchnahme kinderärztlicher Leistungen für Brandenburger Versicherte aus den anderen Bundesländern vorliegen.  

Für die Kinder- und Jugendpsychiatrie werden die Leistungen des EBM-Abschnitts 14.2 sowie die Gebührenordnungspositionen 14220, 14222, 14240, 14313 und 14314 EBM seit dem 1. April 2023 extrabudgetär vergütet. Die Kinder- und Jugendpsychiater unterliegen somit nicht mehr der Mengensteuerung über das Regelleistungsvolumen. Die in der MGV verbleibenden Leistungen der Kinder – und Jugendpsychiatrie werden gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 6 HVM aus einem neu geschaffenen arztgruppenspezifischen Honorarfonds bezahlt. Für diesen ergab sich im II. Quatal 2023 eine rechnerische Quote von 77,423 Prozent (siehe Tabellen ab Seite XX). 

Wie bereits im I. Quartal 2023 sind die Anpassungen am Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) zu beachten. Mit dem Wegfall der extrabudgetären TSVG-Konstellation Neupatient werden die entsprechenden Bereinigungsbeträge der MGV wieder zugeführt. Für die weiterhin extrabudgetär vergütete TSVG-Konstellation der offenen Sprechstunde sind hingegen aufgrund der aktuellen Leistungszunahmen Nachbereinigung durchzuführen.

Eine weitere Änderung betrifft die Abrechnung der Corona-Schutzimpfungen. Diese sind seit dem 8. April 2023 in die Regelversorgung übergegangen. Mit dem ersten Nachtrag zur Impfvereinbarung zwischen der KV Brandenburg und den Verbänden der Krankenkassen wurde die Corona-Schutzimpfung in den Katalog der Impfleistungen aufgenommen. Sie wird nun zu Lasten der jeweiligen Krankenkasse vergütet.

Eckdaten der Berechnung zur Honorarverteilung II/2023

Für die Vergütung innerhalb der MGV standen insgesamt ca. 239,9 Mio. Euro zur Verfügung. Die vorgegebene Aufteilung auf die Honorarfonds gemäß § 7 HVM ergab folgende Beträge:

Bereiche

Hausärzte

Fachärzte

Morbiditätsbedingte Gesamtvergütung

239,9 Mio. Euro

Honorarfonds Labor

18,2 Mio. Euro

Honorarfonds ärztlicher Bereitschaftsdienst/Notfall

6,8 Mio. Euro

Honorarfonds Hausarzt/Facharzt

108,5 Mio. Euro

106,3 Mio. Euro

davon: haus- und fachärztliches Vergütungsvolumen

98,8 Mio. Euro

99,0 Mio. Euro

davon: Honorarfonds Kinder- und Jugendheilkunde

9,7 Mio. Euro

 

davon: Honorarfonds genetisches Labor

 

2,5 Mio. Euro

davon: Honorarfonds PFG

 

4,8 Mio. Euro

Der Orientierungspunktwert des Jahres 2023 beträgt 11,4915 Cent.

Folgende Auszahlungsquoten wurden ermittelt und vergütet:

Zentrale Honorarfonds

Fondshöhe

Quoten

Honorarfonds ärztlicher Bereitschaftsdienst und Notfall (§ 4 HVM)

6,8 Mio. €

100 %

Honorarfonds Labor (§ 5 HVM)

18,2 Mio. €

89,017 %

Im hausärztlichen Versorgungsbereich wurden alle Leistungen zum vollen Orientierungspunktwert vergütet. Lediglich der Strukturzuschlag (§ 10 Satz 3 HVM) musste wie bereits im I. Quartal 2023 auf 50 Cent abgesenkt werden.

Die Honorarverteilung der versorgungsbereichsspezifischen Vergütungsvolumina ist nachfolgend tabellarisch dargestellt:

Hausärztliches Vergütungsvolumen

Quartal II/2023

108,5 Mio. €

Quoten

darunter:

 

 

Honorarfonds für die Kinder- und Jugendheilkunde

(inkl. vorläufiger Schätzung für den Fremdkassenzahlungsausgleich)

10,6 Mio. €

100 %

Rückstellungen/Bereinigungen

0,6 Mio. €

 

Ausgleich Zentrale Honorarfonds (Labor/Bereitschaftsdienst)

-0,4 Mio. €

 

Entnahme für den Strukturfonds

0,2 Mio. €

 

Entnahme für den Fremdkassenzahlungsausgleich (FKZ)

4,4 Mio. €

 

Strukturzuschlag gem. § 10 Satz 8 HVM

0,5 Mio. €

50 %

Vergütung für allgemeine hausärztliche Leistungen (gem. §  10 HVM)

92,9 Mio. €

100 %

  Leistungsbezogene Honorarfonds

0,5 Mio. €

 

Vergütung der Kostenpauschalen des Kapitels 40 EBM

0,03 Mio. €

100 %

Förderung der Weiterbehandlung akuter Behandlungsfälle

0,01 Mio. €

100 %

Vergütung der eigenerbachten Laborleistungen der Abschnitte 32.2 u.

32.3 EBM sowie von Laborgemeinschaften (Anforderung über Muster

10A) abgerechnete Laborleistungen

0,5 Mio. €

89,017 %

Die Fachärzte überschritten die Regelleistungsvolumina um durchschnittlich ca. 18 Prozent.

Die das RLV/QZV überschreitenden Leistungsmengen wurden in diesem Versorgungsbereich mit einer Auszahlungsquote von 29,876 Prozent des Orientierungspunktwertes vergütet.

Fachärztliches Vergütungsvolumen

Quartal II/2023

106,3 Mio. €

Quoten

darunter:

 

 

Honorarfonds genetisches Labor (inkl. FKZ)

2,5 Mio. €

74,815 %

Honorarfonds PFG (inkl. FKZ)

4,8 Mio. €

100 %

Rückstellungen/Bereinigungen

0,5 Mio. €

 

Entnahme für den Strukturfonds

0,2 Mio. €

 

Entnahme für den Fremdkassenzahlungsausgleich (FKZ)

17,4 Mio. €

 

Ausgleich Zentrale Honorarfonds (Labor/Bereitschaftsdienst)

-0,3 Mio. €

 

Ausgleich Honorarfonds (PFG/Humangenetik)

-0,3 Mio. €

 

Leistungsbezogene Honorarfonds

8,3 Mio. €

 

Vergütung der Kostenpauschalen des Kapitels 40 EBM

1,6 Mio. €

100 %

Vergütung der Leistungen des Kapitels 19 sowie der übrigen Leistungen der Fachärzte für Pathologie und Neuropathologie

1,7 Mio. €

82,483 %

Vergütung der Leistungen der Empfängnisregelung, Sterilisation und Schwangerschaftsabbrüchen (Sonstige Hilfen) Abschnitte 1.7.5 bis 1.7.7 EBM

1,6 Mio. €

100 %

Vergütung der als Auftragsleistung durchgeführten Langzeit-EKG-Auswertungen (GOP 03241, 04241, 13253, 27323 EBM)

0,01 Mio. €

100 %

Haus- und Heimbesuche

(GOP 01410, 01413 und 01415 EBM)

0,4 Mio. €

100 %

Strukturpauschale konservative Augenheilkunde

1,7 Mio. €

74,528 %

Anästhesiologische Leistungen im Zusammenhang mit vertragszahnärztlicher Behandlung von Patienten mit eingeschränkter Kooperationsfähigkeit

0,001 Mio. €

100 %

Ärztlich angeordnete Hilfeleistungen von Praxismitarbeitern

(Abschnitt 38.2 EBM)

0,01 Mio. €

100 %

Förderung der Weiterbehandlung akuter Behandlungsfälle

0,002 Mio. €

100 %

Vergütung der eigenerbachten Laborleistungen der Abschnitte 32.2 u. 32.3 EBM sowie von Laborgemeinschaften (Anforderung über Muster 10A) abgerechnete Laborleistungen

0,7 Mio. €

89,017 %

Vergütung der Laborgrundpauschalen (GOP 12210 und 12220 EBM)

0,6 Mio. €

100 %

Arztgruppenbezogene Honorarfonds

3,0 Mio. €

 

Sonstige Leistungen von Fachärzten für Strahlentherapie

0,05 Mio. €

82,107 %

Sonstige Leistungen von Fachärzten für Laboratoriumsmedizin und von Fachwissenschaftlern

0,09 Mio. €

80,735 %

Sonstige Leistungen von Fachärzten für innere Medizin mit Schwerpunkt Nephrologie sowie entsprechender Institute bzw. Ärzte mit nephrologischem Schwerpunkt

0,2 Mio. €

77,717 %

Sonstige MGV-Leistungen von ausschließlich psychotherapeutisch tätigen Vertragsärzten und Vertragstherapeuten

2,1 Mio. €

76,004 %

Sonstige Vertragsärzte im fachärztlichen Bereich

(Leistungen von Fachärzten für Humangenetik, Biochemie oder Klinische Pharmakologie und Toxikologie und der Vertragsärzte, für die kein RLV gem. § 10 HVM gebildet wird)

0,14 Mio. €

91,140 %

Sonstige MGV-Leistungen von Fachärzten für Kinder- und Jugendpsychitrie und -psychotherapie

0,44 Mio. €

77,423 %

RLV-/QZV-Leistungen zzgl. Vergütung für Überschreitungsleistungen

70,2 Mio. €

 

Außerhalb der MGV bzw. für Sonderverträge wurden Leistungen im Umfang von ca. 105,3 Mio. Euro vergütet.

GKV-Leistungen außerhalb der MGV / Sonderverträge

Quartal II/2023

Gesamt

Leistungen des ambulanten Operierens

11,5 Mio. €

Präventionsleistungen/Hautkrebsscreening

15,9 Mio. €

Wegepauschalen

0,6 Mio. €

Antrags- und genehmigungspflichtige psychotherapeutische Leistungen/ Probatorik sowie psychotherapeutische Sprechstunde und Akutbehandlung bzw. neuropsychologischen Therapie

19,8 Mio. €

Nephrologische Leistungen (Kapitel 13.3.6 EBM)

2,6 Mio. €

Dialysesachkosten

15,0 Mio. €

Zuschläge zur PFG

1,1 Mio. €

Medikationsplan (§ 29a BMV-Ä)

1,6 Mio. €

DMP

11,0 Mio. €

Mammographie-Screening

1,8 Mio. €

Hausarztzentrierte Versorgung

0,3 Mio. €

Onkologievereinbarung

1,9 Mio. €

Sozialpsychiatrievereinbarung

1,1 Mio. €

Schutzimpfungen

2,3 Mio. €

TSVG-Leistungen

6,6 Mio. €

Laborleistungen i.Z.m. Testungen auf den beta-Coronavirus SARS-CoV-2

0,2 Mio. €

Notfalldatenmanagement

1,5 Mio. €

Strahlentherapie

3,7 Mio. €

Weitere Leistungen außerhalb der MGV/Sonderverträge

6,8 Mio. €

Versichertenentwicklung

Die Zahl der in Brandenburg gesetzlich Versicherten stieg im Vergleich zum Vorjahr um 1,23 Prozent. Die Allgemeinen Ortkrankenkassen und die Innungskrankenkassen verzeichnen einen stabilen Versichertenstand. Die Knappschaft und die Landwirtschaftlichen Krankenkassen haben leichte Rückgänge zu verzeichnen. Die Betriebskrankenkassen sowie die Ersatzkassen können weiterhin Zuwächse verbuchen.

Weitere Besonderheiten

Für das Jahr 2023 sind gemäß Beschluss des Bewertungsausschusses (640./ 648. Sitzung) zusätzliche Finanzhilfen für Praxen mit extrem hohen Energieverbrauch (Strahlentherapie, Radiologie und Dialyse) möglich. Betroffene Praxen können mittels Selbstauskunft die zusätzlichen Kosten gegenüber der KV geltend machen. Insgesamt wurden im Quartal II/2023 ca. 54.000 Euro zur Stützung der Mehrkosten vergütet.