Vergütung Fachärzte

Die Grundlagen der Vergütung Fachärzte kurz erklärt

Abrechnung

Sie rechnen die von Ihnen erbrachten Leistungen nach den Gebührenordnungspositionen (GOP) des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) ab. Die Abrechnung erfolgt quartalsweise und wird online an die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg übertragen. Dort wird sie auf sachliche und rechnerische Richtigkeit sowie Plausibilität geprüft.

Vergütung

Die Vergütung erfolgt nach dem Honorarverteilungsmaßstab der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg. Das fachärztliche Honorar setzt sich aus dem Regelleistungsvolumen (RLV), dem qualifikationsgebundenen Zusatzvolumen (QZV) und den freien Leistungen zusammen.

Regelleistungsvolumen

Das RLV ist die Menge an Leistungen, die ein Facharzt pro Quartal erbringen kann, um die volle Vergütung zu erhalten. Die Höhe wird anhand der Fachrichtung und Behandlungsfallzahl des Arztes  und der Qualifikation des Arztes berechnet.

Qualifikationsgebundene Zusatzvolumen

Unter das QZV fallen Leistungen, die besondere Qualifikationen oder Spezialisierungen des Arztes erfordern. Die Vergütung erfolgt nach einem gesonderten Modus.

Freie Leistungen

Freie Leistungen werden in der Regel voll, über den Orientierungswert oder einem vertraglich vereinbarten Eurobetrag vergütet. Sie sind weder Bestandteil des RLV noch des QZV.

Honorarbescheid

Am Ende eines jeden Abrechnungsverfahrens erhalten Sie ca. 4 Monate nach Übertragung Ihrer Quartalsabrechnung Ihren Honorarbescheid mit den entsprechenden Anlagen und die Restzahlung. Er informiert Sie über die Höhe Ihres Honorars für Ihre abgerechneten Leistungen und gibt Ihnen Auskunft, ob sachlich-rechnerische Berichtungen durch die KV vorgenommen wurden und auch, ob Honorarkürzungen erfolgten.

Widerspruch gegen Honorarbescheid

Gegen den Honorarbescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen.

Beratungsangebot

Wir beraten sie gerne bei Fragen rund um Ihren Honorarbescheid.