Telematikinfrastruktur

Die Telematikinfrastruktur (TI) dient dem Schutz der hochsensiblen Gesundheitsdaten. Daher besteht für jede Betriebsstätte und jede Nebenbetriebsstätte die Pflicht zur Anbindung.

Mit Hilfe der TI führen Sie mit dem Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte Ihrer Patienten einen Versichertenstammdatenabgleich durch mit dem der Versicherungsschutz des Patienten bestätigt wird.

Grundvoraussetzung  zur Nutzung der TI ist ein Internetzugang sowie ein Praxisverwaltungssystem (PVS).

Komponenten der TI sind:

  • Konnektor
  • Stationäres Kartenterminal (eKT)
  • Mobiles Kartenlesegerät
  • Praxisausweis (SMC-B)
  • Elektronischer Heilberufeausweis (eHBA)

Die Komponenten müssen von der „gematik“ zugelassen sein. Ansprechpartner sind diesbezüglich Ihr PVS-Hersteller/Systembetreuer.

Im online Abrechnungsportal finden Sie eine Eigenerklärung mit der Sie das Vorhandensein der einzelnen Komponente bestätigen.

Die Erstattung Ihrer Ausgaben im Zusammenhang mit der TI ist vom Gesetzgeber über eine Finanzierungsvereinbarung geregelt.

Die Auszahlung der Erstattungspauschale für Fachanwendungen und Betriebskosten erfolgt automatisch mit dem jeweiligen Honorarbescheid.