Fortbildung / Termine

Fortbildungspflicht für Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten nach §95d SGB V

  •  §95d SGB V gibt vor, dass der Vertragsarzt / Vertragspsychotherapeut sein Punktekonto für die fachliche Fortbildung in Zeiträumen von fünf Jahren mit jeweils 250 Punkten auffüllen muss
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