Qualitätssicherung

HIV-Präexpositionsprophylaxe

Fachliche Voraussetzungen für die Genehmigung wurden erleichtert

Bei der HIV-Präexpositionsprophylaxe (HIV-PrEP) wurden zum 1. Juli die fachlichen Anforderungen an eine Genehmigung vereinfacht. Die Änderungen betreffen die Hospitation, die Fortbildungen und die Anzahl der behandelten Personen im Zusammenhang mit dem Nachweis der fachlichen Befähigung zur HIV-PrEP gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung.

Hospitationen

Die Mindestdauer der geforderten Hospitation in Präsenz in einer Einrichtung zur medizinischen Betreuung von HIV-PrEP-Patienten wurde von 16 auf acht Stunden verkürzt. Die praktischen Inhalte wurden konkretisiert:

  • Prüfung der Indikation und Indikationsstellung zur HIV-PrEP einschließlich Kontraindikationen,
  • umfassende Beratung zum Ablauf der medikamentösen HIV-PrEP, Prävention und Transmission von HIV und anderer sexuell übertragbarer Infektionen, weitere präventive Maßnahmen und Adhärenz Strategien, Restrisiko, Risiken und Nebenwirkungen der Behandlung,
  • Überprüfung des HIV- und Hepatitis-B-Status,
  • Kontrolle und/oder Behandlung gegebenenfalls aufgetretener therapiebedingter Neben- und Wechselwirkungen.

Hospitationen können jetzt in zwei zeitlich voneinander getrennten Modulen angeboten werden. Im begründeten Einzelfall können – unter der Berücksichtigung bestehender regionaler Versorgungsdefizite – vier Stunden davon online erfolgen.

Die Konkretisierungen der Voraussetzungen an die ambulante Einrichtung, in der eine Hospitation erfolgen kann, entfallen.

Anzahl behandelte Personen

Als Nachweis der fachlichen Kompetenz ist jetzt die Anwesenheit bei der Behandlung von mindestens sieben Personen mit HIV-PrEP erforderlich – bislang waren es mindestens 15.

Zur Aufrechterhaltung einer Genehmigung muss die selbstständige Betreuung von jährlich durchschnittlich sechs statt zehn Personen mit HIV-PrEP nachgewiesen werden.

Fortbildung

Theoretische Kenntnisse im Bereich HIV/Aids, HIV-PrEP und sexuell übertragbare Infektionen durch die Erlangung von acht Fortbildungspunkten innerhalb von einem Jahr vor Antragstellung können nun auch durch Online-Fortbildungen erworben werden.

Der jährliche Erwerb der notwendigen acht Fortbildungspunkte ist ebenfalls online möglich.

Wer darf HIV-PrEP durchführen?

Alle Ärztinnen und Ärzte, die bereits eine Genehmigung gemäß Qualitätssicherungsvereinbarung HIV/Aids haben.

Ärztinnen und Ärzte der Fachgebiete Allgemeinmedizin, Innere Medizin, Kinder- und Jugendmedizin, Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Urologie oder Haut- und Geschlechtskrankheiten können eine Genehmigung bei der Kassenärztlichen Vereinigung beantragen, wenn sie die fachlichen Voraussetzungen erfüllen.

  • Ansprechpartner

    Fachbereich Qualitätssicherung
    Martin Spielhagen
    0331/23 09 370